Autor Thema: Einstufung nach Ausstieg aus dem öffentlichen Dienst  (Read 2492 times)

Schmidtkowski

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Guten Morgen zusammen,

erstmal wünsche ich Euch allen zusammen ein schönes Wochenende und genießt es :)

Meine Frage wäre folgendes:
Ich war von 2016 bis März 2019 im TVÖD SUE angestellt mit S14 S2. Im Sommer (Juli) diesen Jahres wäre ich in S3 gekommen. Ich habe jedoch den ÖD verlassen und arbeite bis zum 31.12.2019 bei einem anderen Arbeitgeber, der auch an den ÖD angegliedert ist. Nun Wechsel ich jedoch ab dem 01.01.20 wieder zurück in den ÖD, aus guten Gründen :)...

In welcher Stufe werde ich angegliedert? Nehme ich die S2 weiterhin mit und muss von vorne anfangen oder werde ich in S3 angestellt? Ich bin seit 2014 durchgängig in Arbeit.

Hinweis: Es ist eine andere Kommune :)

Liebe Grüße
Eure Schmidtkowski

Spid

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Antw:Einstufung nach Ausstieg aus dem öffentlichen Dienst
« Antwort #1 am: 23.11.2019 09:31 »
Es gab und gibt keinen TVÖD SUE.

Bei Einstellung besteht Anspruch auf Stufe 2 bzw. 3 bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem Jahr bzw. mindestens drei Jahren. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Förderliche Berufserfahrung kann der Arbeitgeber berücksichtigen, muß es aber nicht. Das wäre vor Vertragsschluss zu vereinbaren.