Was macht ein Dienstherr, wenn ein Beamter, der Aufgaben wahrnimmt, die ausnahmslos Beamten vorbehalten sind, Elternzeit nimmt und die Aufgaben sich nicht Arbeitskollegen übertragen lassen? Wäre es verwaltungstechnisch möglich, dass in diesem Fall eine Beamtenstelle ausgeschrieben und ein Bewerber hierauf als Beamter auf Probe ernannt wird, unter der Absicht und ohne ihn darüber aufzuklären, ihm die Aufgaben des Beamten in Elternzeit zu übertragen und ihn innerhalb der Probezeit unter gerichtlich eingeschränkt überprüfbaren Gründen wieder zu entlassen, sobald die Elternzeit des anderen Beamten endet?