Autor Thema: Beihilfe des Bundes  (Read 2635 times)

Cwieg

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Beihilfe des Bundes
« am: 19.12.2019 10:02 »
War erst verkehrt.
Zur Zeit laufen Petitionen beim Petitionsausschuss gegen die langen Berarbeitungszeiten, die Frage ab wann kann ich den Vermerk "Hoher Betrag" setzen. Bei der einen Sachbearbeiterin ab 1000€  und bei der nächsten ab 2000€. Quasi entscheidet jeder in der Festsetzungsstelle (Bund) aus eigenen Ermessen über diesen Betrag.
Sowie eine Rechnungs APP wie andere Beihilfestellen sie haben oder aber man die rechnungen direkt zur Beihilfestelle schickt und sie dann direkt mit dem jeweiligen Gläubiger abrechnet und man am ende des Monats eine Rechnung bekommt über die Zuzahlungen.

Seit 1 1/2 Jahren muss ich Insulin Spritzen . Jetzt habe ich eine neue Sachbearbeiterin und es wird nicht mehr erstattet. Mal sehen was die Diabetologin  daraus macht.

19.12.2019
Was dem Insulin angeht, die haben eine Liste was Erstattungsfähig ist. Man darf nur nicht einknicken. Nach 2 Wochen kam auch der Beihilfebescheid an aufgrund eines hohen betrages der zweite fehlt noch. Leider schließt auch bald die Bundeskasse bis Januar.
Was die Petitionen angeht bleibt abzuwarten.

ds78

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 81
Antw:Beihilfe des Bundes
« Antwort #1 am: 19.12.2019 21:23 »
Äh, ja.

Wo ist jetzt die Frage bzw. welches Thema wird zur Diskussion gestellt?