Autor Thema: Quereinstieg  (Read 3715 times)

Tim8484

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Quereinstieg
« am: 23.11.2019 16:33 »
Hallo,

kann ich mit meiner Ausbildung als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen mit Berufserfahrung,über den Quereinstieg in den Öd oder muss ein Lehrgang/Ausbildung absolviert werden?

Vielen Dank

Spid

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Antw:Quereinstieg
« Antwort #1 am: 23.11.2019 16:35 »
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Tim8484

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Antw:Quereinstieg
« Antwort #2 am: 23.11.2019 17:13 »
Vielen Dank für die Rückmeldung.

Gibt es überhaupt keine Klarheit, welche Stellenangebote für mich geeignet werden?

Spid

  • Gast
Antw:Quereinstieg
« Antwort #3 am: 23.11.2019 17:21 »
Die, deren Voraussetzungen Du erfüllst?

Skedee Wedee

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Antw:Quereinstieg
« Antwort #4 am: 23.11.2019 18:10 »
Schaue Dir die Stellenanzeigen, bsp. im Interamt oder hier auf der Homepage (https://www.interamt.de/koop/app/ http://oeffentlicher-dienst.info/stellen/beschaeftigte.html), an. In der Regel werden jedoch keine Bankkaufleute oder Kaufleute für Versicherungen und Finanzen gesucht. Ab und an kommt es vor, dass Tätigkeiten für Bewerber mit einer kaufmännischen Ausbildung ausgeschrieben sind. Ansonsten sieht es mit dem Berufsbild Kaufmann für Versicherungen und Finanzen eher schlecht aus.

nichts_tun

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Antw:Quereinstieg
« Antwort #5 am: 23.11.2019 18:11 »
Es ist zwar eine Ausbildung, die im ÖD nicht unbedingt erforderlich bzw. nachgefragt ist, aber wie die Vorredner schon schrieben, Stellenausschreibungen anschauen und sich bei Interesse bewerben.

clarion

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Antw:Quereinstieg
« Antwort #6 am: 23.11.2019 18:28 »
Hallo , im Prinzip hast nur dann Chancen, wenn Verwaltungsfachangestellte Mangelware sind. Du solltest
Stellenausschreibungen suchen, die auch für kaufmännische Berufe offen sind. Evt. kennst Du auch jemanden, der jemanden kennt und erstmal nach ob die nächste Ausschreibung für kaufmännische Berufe geöffnet werden kann.

WasDennNun

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Antw:Quereinstieg
« Antwort #7 am: 24.11.2019 10:55 »
Es gibt für die Einstellung als Angestellter keine formalen Voraussetzungen, hier und da beschränkt sich der AG selber in dem er Voraussetzungen in der Ausschreibung nennt und damit den Bewerberkrei einengt.
Solltest du jedoch Stellenausschreibungen sehen, die solch eine Einschränkt nicht haben, bewerben, überzeugen und eingestellt werden, that's all folks