Autor Thema: Zulage höherwertige Tätigkeit  (Read 6163 times)

Spid

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Antw:Zulage höherwertige Tätigkeit
« Antwort #15 am: 04.12.2019 10:37 »
Nur dann, wenn nicht die Ausbildungs- und Prüfungspflicht einer Eingruppierung in E9b oder höher entgegenstünde, wenn die Vertretungstätigkeit dauerhaft übertragen würde. Dann würde sich kein höheres Tabellenentgelt ergeben.

wedo

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Antw:Zulage höherwertige Tätigkeit
« Antwort #16 am: 04.12.2019 11:30 »
Danke für die antworten zu meinem Fall.

Für mich nochmals zur Konkretisierung. Demnach ist eine Urlaubsvertretung nicht zulagenfähig auch wenn der Urlaub über die 4 Wochen des §14 geht. Krankheit/Reha dagegen schon.

Noch eine Frage: Wie sieht es den aus, wenn der Vorgesetzte 4 Wochen Mehrstunden im Rahmen der Gleitzeit mit?

Vielen Dank Grüße

WeDo

Spid

  • Gast
Antw:Zulage höherwertige Tätigkeit
« Antwort #17 am: 04.12.2019 11:56 »
Sofern das über die ohnehin eingeplante Vertretungszeit von regelmäßig 6/46 der Arbeitszeit hinausgeht, könnte Anspruch auf die Zulage bestehen.

wedo

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Antw:Zulage höherwertige Tätigkeit
« Antwort #18 am: 04.12.2019 12:00 »
Vielen Dank für die Auskunft

Grüße

Werner