Autor Thema: Wechsel von Kommune zum Land  (Read 8788 times)

Amiga

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #15 am: 26.11.2019 09:18 »
Einschlägige Berufserfahrung kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden.

Hallo Spid.

Ich hatte ein Gespräch mit einem Personaler, der das so nicht kannte. Kann man das nachlesen und gilt das nur für den TV-L oder auch für die Kommunen oder Bund?
Es heißt übrigens bald nicht mehr "Deutscher", sondern "maximal besteuerte und geduldete Altlast ohne Migrationshintergrund".

Lars73

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #16 am: 26.11.2019 09:40 »
Es gibt entsprechende BAG-Rechtssprechung. Z.B. BAG, Urteil vom 20.09.2012 - 6 AZR 211/11
Diese wird in allen mir bekannten Kommentaren zum TVöD/TV-L auch angeführt.

Für den Bereich Bund wird es auch im entsprechenden BMI-Rundschreiben erläutert.

Bisher nicht geklärt ist was bei veränderten Zeitanteilen ist die zu einer anderen Eingruppierung führen. Da könnte unter gewissen Umständen Einschlägige Berufserfahrung vorliegen.

 

Spid

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #17 am: 26.11.2019 09:42 »
Da diese gefestigte Rechtsprechung des BAG nun wirklich jedem Kommentar zu TV-L/TVÖD zu entnehmen ist, wird es sich wohl nur um die Person gehandelt haben, die in der Personalabteilung die Mülleimer ausleert. Merke: nicht jeder, der sich physisch in der Personalabteilung aufhält, ist Personaler.

Amiga

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #18 am: 27.11.2019 11:29 »
@Lars73

Im von die genannten Urteil geht es aber um eine Höhergruppierung, da der Kläger beim gleichen AG verbleibt. Heißt das nun, dass bei Neueinstellungen (bei unterschiedlichen AG) durchaus auch Berufserfahrung aus einer E10 für eine Stelle nach E11 anerkannt wird?
Es heißt übrigens bald nicht mehr "Deutscher", sondern "maximal besteuerte und geduldete Altlast ohne Migrationshintergrund".

Spid

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #19 am: 27.11.2019 11:44 »
Nein.

Schinkensandwich

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #20 am: 27.11.2019 13:10 »
Hallo Spid.

Ich hatte ein Gespräch mit einem Personaler, der das so nicht kannte. Kann man das nachlesen und gilt das nur für den TV-L oder auch für die Kommunen oder Bund?

Das kann aber kein Personaler aus einer Personalstelle des öffentlichen Dienstes gewesen sein, oder?

Denn Stufenzuordnung ist absolutes Grundlagenwissen und auch der Grundsatz, dass frühere Tätigkeiten in einer niedrigeren Entgeltgruppe keinesfalls als einschlägige Berufserfahrung gewertet werden können, kennt jeder Personalsachbearbeiter.

WasDennNun

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #21 am: 27.11.2019 13:26 »
Hallo Spid.

Ich hatte ein Gespräch mit einem Personaler, der das so nicht kannte. Kann man das nachlesen und gilt das nur für den TV-L oder auch für die Kommunen oder Bund?

Das kann aber kein Personaler aus einer Personalstelle des öffentlichen Dienstes gewesen sein, oder?

  ;D ;D ;D ;D

Amiga

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #22 am: 27.11.2019 14:14 »
Das kann aber kein Personaler aus einer Personalstelle des öffentlichen Dienstes gewesen sein, oder?

Doch, allerdings. Berlin halt.
Es heißt übrigens bald nicht mehr "Deutscher", sondern "maximal besteuerte und geduldete Altlast ohne Migrationshintergrund".

RsQ

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #23 am: 27.11.2019 15:47 »
Katastrophal wäre natürlich eine Stufenfestsetzung in eins, dann hätte ich auf einen Schlag mehrere hundert Euro weniger.

Ich frage mal ganz naiv: Klärt man das nicht vor einem Wechsel?