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Erzieher - Arbeitszeit

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Ikauch:

--- Zitat von: onecaress am 24.11.2019 18:48 ---Vielleicht kann jemand helfen.

Meine Schwester arbeitet als Erzieherin. Der Kindergarten hat von 6:30 bis 17:30 geöffnet. Es gibt einen wöchentlichen Dienstplan. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden.

Nun kommt die neue Leitung, dass jeder Mitarbeiter abseits vom Dienstplan zwischen 6:30 und 17:30 erreichbar und zur Verfügung stehen muss (also abrufbar zu Hause), falls jemand ausfällt.
Termine für Sport, privates und Veranstaltungen sollen vor oder nach dieser Zeit geplant werden.... Nur ein Arzttermin fällt da raus.

Sie soll sich also quasi nach oder vor ihrer 7 stündigen Arbeit immer auf Abruf halten.

Das wäre doch dann Bereitschaftszeit und so was kann doch keiner von jemanden erwarten.

Kennt jemanden einen ähnlichen Fall.
Ich halte das ganze für sehr fragwürdig und nicht rechtens ohne Vergütung.

--- End quote ---

Aus meiner Sicht ist es eine Rufbereitschaft ,die auch vergütet werden muß.   
Rufbereitschaft von  weniger  als  zwölf  Stunden  werden  für  jede  angefangene  Stunde  12,5  v.H.  des  tariflichen  Stunden Entgeltes  nach  der  Entgelttabelle  gezahlt.   

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