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Eingruppierung als Quereinssteiger ambulant betreutes wohnen
Markus1976:
Hallo !
Ich arbeite seit 5 Jahren als ungelernter Quereinsteiger beim ambulant betreuten wohnen für geistig Behinderte, psychisch Kranke und Suchtkranke. Ich übe die Tätigkeit eines Sozialarbeiters / Betreuers aus.
Nun nach 5 Jahren habe ich mich dazu entschieden parallel zum Job auch soziale Arbeit / Soz Päd zu studieren um irgendwann mal vielleicht auch den passenden Abschluss zu haben (Bachelor), ich bin zur Zeit im dritten Semester.
Leider findet man in der aktuellen Entgeld Tabelle keine Eingruppierung für Quereinsteiger mit BErufserfahrung trotz fehlender fachlicher Ausbildung.
gibt es für meinen Fall (siehe oben) wenigstens "Erfahrungswerte" wo man als Quereinsteiger eingruppiert werden würde ? Es wäre einfach gut zu wissen wo man finanziell nach TVÖD stünde. Vielen Dank für hoffentlich ein paar hilfreiche Antworten
Spid:
In Entgelttabellen findet man überhaupt keine Regelungen zur Eingruppierung. Diese finden sich in der EGO, wo sich - wenig überraschend - mit S8b Fg. 3 Abschnitt XXIV. Teil B die zutreffende Eingruppierungsregelung findet.
Markus1976:
Viele Dank für die Antwort, sorry für meine verwirrende Ausdrucksweise :)
Ich wollte in der Tat nur wissen wo ich erfahren kann, wie ich mit den von mir beschriebenen Vorraussetzungen eingruppiert werden würde....könntest du mir bitte noch erklären was die Abkürzungen bedeuten ?
Spid:
Die einzigen Abkürzungen, die ich verwandt habe, sind:
EGO -> Entgeltordnung, die Anlage 1 zum TVÖD
Fg. -> Fallgruppe
Markus1976:
Könntest du mir evtl einen Link dazu senden wo ich die ausführliche Erklärung finde ?
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