Autor Thema: Extra Geld für Bundesbehördenmitarbeiter?  (Read 6508 times)

mogo987

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Extra Geld für Bundesbehördenmitarbeiter?
« am: 24.11.2019 21:21 »
Moin,moin,

ich bin am überlegen von einer Kommune zu einer Bundesbehörde zu wechseln. Mir wurde jetzt gesagt, dass man als Bundesbehördenmitarbeiter 100€ extra, einfach so bekommt.
Ist das richtig? Ich finde keine Rechtsgrundlage dafür.

Vielen Dank für die Antworten.

Spid

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Antw:Extra Geld für Bundesbehördenmitarbeiter?
« Antwort #1 am: 24.11.2019 21:53 »
Nein.

nichts_tun

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Antw:Extra Geld für Bundesbehördenmitarbeiter?
« Antwort #2 am: 24.11.2019 22:27 »
Es gibt außertarifliche Zulagen, die meist aus dem Besoldungsrecht herrühren. So zahlt bspw. das BVerwG eine solche Zulage, sowohl Beamten als auch Tarifbeschäftigten.

Aüg

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Antw:Extra Geld für Bundesbehördenmitarbeiter?
« Antwort #3 am: 25.11.2019 06:49 »

Zulage für Beschäftigte bei obersten Bundesbehörden (OBB-Zulage / Minsterialzulage)

Zahlungsgrundlage ist der Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte bzw. Arbeiter bei obersten Bundesbehörden oder bei obersten Landesbehörden vom 04.11.1971.

Gemäß § 2 Abs. 1 des Tarifvertrags erhalten Tarifbeschäftigte für die Dauer der Verwendung bei obersten Bundesbehörden und obersten Gerichtshöfen des Bundes eine nicht gesamtversorgungsfähige Zulage unter den gleichen Voraussetzungen, in der gleichen Höhe und dem gleichen Umfang, wie Sie vergleichbaren Beamten des Arbeitsgebers erhalten.

Spid

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Antw:Extra Geld für Bundesbehördenmitarbeiter?
« Antwort #4 am: 25.11.2019 06:51 »
Es gibt außertarifliche Zulagen, die meist aus dem Besoldungsrecht herrühren. So zahlt bspw. das BVerwG eine solche Zulage, sowohl Beamten als auch Tarifbeschäftigten.

Noch zusätzlich zu der tariflichen Zulage aufgrund des fortgeltenden Tarifvertrags über Zulagen an Angestellte bei obersten Bundesbehörden oder bei obersten Landesbehörden vom 4. November 1971?

Spid

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Antw:Extra Geld für Bundesbehördenmitarbeiter?
« Antwort #5 am: 25.11.2019 06:52 »

Zulage für Beschäftigte bei obersten Bundesbehörden (OBB-Zulage / Minsterialzulage)

Zahlungsgrundlage ist der Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte bzw. Arbeiter bei obersten Bundesbehörden oder bei obersten Landesbehörden vom 04.11.1971.

Gemäß § 2 Abs. 1 des Tarifvertrags erhalten Tarifbeschäftigte für die Dauer der Verwendung bei obersten Bundesbehörden und obersten Gerichtshöfen des Bundes eine nicht gesamtversorgungsfähige Zulage unter den gleichen Voraussetzungen, in der gleichen Höhe und dem gleichen Umfang, wie Sie vergleichbaren Beamten des Arbeitsgebers erhalten.

Die Höhe der Zulage beträgt nicht 100€.

Gerda Schwäbel

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Antw:Extra Geld für Bundesbehördenmitarbeiter?
« Antwort #6 am: 25.11.2019 13:49 »
Die Höhe der Zulage beträgt nicht 100€.
Nein, aber sie erhöht sich ab (voraussichtlich) Januar 2020 um monatlich rund 100 €.

Aüg

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Antw:Extra Geld für Bundesbehördenmitarbeiter?
« Antwort #7 am: 25.11.2019 16:31 »

Zulage für Beschäftigte bei obersten Bundesbehörden (OBB-Zulage / Minsterialzulage)

Zahlungsgrundlage ist der Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte bzw. Arbeiter bei obersten Bundesbehörden oder bei obersten Landesbehörden vom 04.11.1971.

Gemäß § 2 Abs. 1 des Tarifvertrags erhalten Tarifbeschäftigte für die Dauer der Verwendung bei obersten Bundesbehörden und obersten Gerichtshöfen des Bundes eine nicht gesamtversorgungsfähige Zulage unter den gleichen Voraussetzungen, in der gleichen Höhe und dem gleichen Umfang, wie Sie vergleichbaren Beamten des Arbeitsgebers erhalten.

Die Höhe der Zulage beträgt nicht 100€.

Es ist offensichtlich was der Te hier meinte unabhängig von der genannten Summe.
Ich halte es mit dem Reichsgericht und bestehe nicht auf der Lieferung von Haifischfleisch. 😉

Spid

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Antw:Extra Geld für Bundesbehördenmitarbeiter?
« Antwort #8 am: 25.11.2019 16:34 »
Ja, offensichtlich meinte der TE, Mitarbeiter von Bundesbehörden bekämen einfach so 100€ mehr.

nichts_tun

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Antw:Extra Geld für Bundesbehördenmitarbeiter?
« Antwort #9 am: 25.11.2019 17:05 »
Es gibt außertarifliche Zulagen, die meist aus dem Besoldungsrecht herrühren. So zahlt bspw. das BVerwG eine solche Zulage, sowohl Beamten als auch Tarifbeschäftigten.

Noch zusätzlich zu der tariflichen Zulage aufgrund des fortgeltenden Tarifvertrags über Zulagen an Angestellte bei obersten Bundesbehörden oder bei obersten Landesbehörden vom 4. November 1971?

Nein, ich meinte grundsätzlich die Zulagen aufgrund dieser Vorschrift. Insoweit ist das Wort außertariflich falsch. Ansonsten sind mir die über- bzw. außertariflichen Eingruppierungen und Zulagen für Vorzimmerkräfte gemäß BMI-Rundschreiben vom 27. März 2018 und die sog. BAMF-Zulage bekannt.