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Extra Geld für Bundesbehördenmitarbeiter?

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mogo987:
Moin,moin,

ich bin am überlegen von einer Kommune zu einer Bundesbehörde zu wechseln. Mir wurde jetzt gesagt, dass man als Bundesbehördenmitarbeiter 100€ extra, einfach so bekommt.
Ist das richtig? Ich finde keine Rechtsgrundlage dafür.

Vielen Dank für die Antworten.

Spid:
Nein.

nichts_tun:
Es gibt außertarifliche Zulagen, die meist aus dem Besoldungsrecht herrühren. So zahlt bspw. das BVerwG eine solche Zulage, sowohl Beamten als auch Tarifbeschäftigten.

Aüg:

Zulage für Beschäftigte bei obersten Bundesbehörden (OBB-Zulage / Minsterialzulage)

Zahlungsgrundlage ist der Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte bzw. Arbeiter bei obersten Bundesbehörden oder bei obersten Landesbehörden vom 04.11.1971.

Gemäß § 2 Abs. 1 des Tarifvertrags erhalten Tarifbeschäftigte für die Dauer der Verwendung bei obersten Bundesbehörden und obersten Gerichtshöfen des Bundes eine nicht gesamtversorgungsfähige Zulage unter den gleichen Voraussetzungen, in der gleichen Höhe und dem gleichen Umfang, wie Sie vergleichbaren Beamten des Arbeitsgebers erhalten.

Spid:

--- Zitat von: nichts_tun am 24.11.2019 22:27 ---Es gibt außertarifliche Zulagen, die meist aus dem Besoldungsrecht herrühren. So zahlt bspw. das BVerwG eine solche Zulage, sowohl Beamten als auch Tarifbeschäftigten.

--- End quote ---

Noch zusätzlich zu der tariflichen Zulage aufgrund des fortgeltenden Tarifvertrags über Zulagen an Angestellte bei obersten Bundesbehörden oder bei obersten Landesbehörden vom 4. November 1971?

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