Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Mitnahme Resturlaub bei Wechsel des Geschäftsbereichs

(1/1)

Asperatus:
Eine Person, Beamter beim Bund, wechselt zum 1. Januar 2020 zu einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich eines anderen Bundesministeriums (Versetzung). Der Dienstherr bleibt der Bund. Den Erholungsurlaub für das Kalenderjahr 2019 hat die Person noch nicht genommen. Kann der Person die Übernahme des Urlaubsanspruchs aus dem Jahr 2019 verweigert werden oder besteht ein Anspruch auf Mitnahme?

2strong:
Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen.

iosifbecker:
Vielen Dank für die Antwort!

Navigation

[0] Message Index

Go to full version