Autor Thema: Eingruppierung Betreuungskraft Mittagsbetreuung  (Read 3543 times)

InspektorS

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Ich frage mich gerade, ob Betreuungskräfte der Mittagsbetreuung an einer Grundschule in eine reguläre EG eingruppiert werden sollen, oder ob hier die Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst anzuwenden ist. Handelt sich um einen Fall aus Bayern. Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.

Spid

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Antw:Eingruppierung Betreuungskraft Mittagsbetreuung
« Antwort #1 am: 25.11.2019 09:43 »
Auch die Entgeltgruppen der S-Tabelle sind reguläre Entgeltgruppen.

InspektorS

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Antw:Eingruppierung Betreuungskraft Mittagsbetreuung
« Antwort #2 am: 25.11.2019 09:48 »
Hallo Spid,

vielen Dank für den Hinweis. Freuen würde mich noch, wenn Sie mir beantworten könnten, ob aus Ihrer Sicht Kräfte der Mittagsbetreuung in den Katalog der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst fallen und somit in eine"S" Entgeltgruppe eingruppiert gehören. Bzw. ob die Arbeitgeber hier Ermessen haben.


Spid

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Antw:Eingruppierung Betreuungskraft Mittagsbetreuung
« Antwort #3 am: 25.11.2019 09:53 »
Da AG TB nicht eingruppieren, sondern TB unmittelbar aufgrund der tariflichen Regelungen stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind, gibt es keinen Vorgang, bei dem der AG Ermessen ausüben könnte.

Die zutreffende Eingruppierung dürfte S2 sein.

BStromberg

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Antw:Eingruppierung Betreuungskraft Mittagsbetreuung
« Antwort #4 am: 25.11.2019 12:28 »
Ich hab zu dem Thema erst letzte Woche interessehalber für eine Freundin beim DRK angerufen und nach der Eingruppierung unter den dortigen Haustarifvertrag nachgefragt.

Die Personal-SB war merklich überfordert und wollte tel. noch nicht mal eine hypothetische Allgemeinauskunft geben, wie sie eine ungelernte Bewerberin eingruppieren würde... "da muss ich erst die konkreten Bewerbungsunterlagen für haben bla bla..."  :D

Ich habe dann gesagt, es gehe überhaupt nicht um die Stufenzuordnung, sondern bloß um die Frage, ob eine solche Bewerberin (gelernte Einzelhandelskauffrau ohne pädagogische Aus- und Vorbildung) in der EG3, EG4 oder ggf. EG5 eingruppiert ist. Keine Antwort!  :o Nach "Entwicklungsmöglichkeiten" durch Abschluss von Fortbildungen etc. habe ich dann gar nicht erst weiter gefragt und vermute mal, dass die EG3 passen dürfte (wenn Spid seinerseits eine S2 TVöD S&E annimmt).
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