Hallo,
bei uns muss der PR informiert werden, wenn die Kappungsgrenze von 40 Überstanden überschritten ist. Zwei mal im Jahr Ende März und Ende Oktober werden die Arbeitszeitkonten überprüft. Die betreffenden MA müssen dann bei der obersten Hausspitze einen Tilgungsplan vorliegen. Nachdem die stellvertretende Hausspitze immerhin mit B Besoldung das auf Drängen des PR mal tun musste, ist das Thema durch. Es ist bei uns nicht mehr schick, zig Überstunden zu schieben.
ME hat der PR, der die DV ja abschließt einiges in der Hand.