Autor Thema: Wechsel von Kommunal (TVöD) zum Staatlichenbereich (TV-L)  (Read 1960 times)

FBFlo

  • Gast
Hallo,

ich habe eine Frage, wenn ich von Kommunal (TVöD) zum Staatlichenbereich (TV-L) wechsel, dann geht das ja wohl nur über eine Kündigung. Die Versetzung nach § 4 TV-L oder TVöD greift in diesem Fall dann nicht, sehe ich das so richtig?
Nur wo würde sich meine Annahme heraus begründen?

Ich hoffe Ihr könnt mir diese Frage Beantworten

Viele Grüße

Flo

Spid

  • Gast
Aus dem Wortlaut der PE zu §4 Abs. 1: „ Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Be- schäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.“

FBFlo

  • Gast
Hallo Spid,

danke, dann nur Kündigung.

Gruß
Flo