Hallo,
ich habe eine Frage, wenn ich von Kommunal (TVöD) zum Staatlichenbereich (TV-L) wechsel, dann geht das ja wohl nur über eine Kündigung. Die Versetzung nach § 4 TV-L oder TVöD greift in diesem Fall dann nicht, sehe ich das so richtig?
Nur wo würde sich meine Annahme heraus begründen?
Ich hoffe Ihr könnt mir diese Frage Beantworten
Viele Grüße
Flo