Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > Kirche und Wohlfahrt

Weihnachtszulage

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MIAARTOS:
Hallo,
War bis zum 10.10.2019 in Elternzeit. Habe ich dann kein Anspruch auf die  Weihnachtszulage?

MfG

WasDennNun:
Kommt auf den Tarifvertrag, bzw. den einzelvertraglichen Regelungen an

DiVO:
Wo bist du beschäftigt und nach welchem Tarifvertrag wird dort gezahlt? AVR, Caritas, TV-L, DivO?

MIAARTOS:
Ich arbeite als Reinigungskraft in einer Kinder und Jugendeinrichtung.
Werde nach Avr bezahlt

nichts_tun:
Sofern du am 01.12. im Dienstverhältnis stehst, hast du Anspruch darauf. Elternzeit führt nicht zu einer Kürzung der Weihnachtszuwendung (Anlage 1, Abschnitt XIV, Buchstabe (e) Satz 3 AVR, vgl. hier).

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