Autor Thema: Einschlägige Berufserfahrung  (Read 2503 times)

tde

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Einschlägige Berufserfahrung
« am: 26.11.2019 18:56 »
Hallo. Ich möchte die Stelle wechseln. Bisher habe ich als SB in der Regionalplanung beim Land Hessen gearbeitet, möchte jedoch zu einem Kreis in ein anderes Bundesland wechseln. Die Arbeit unterscheidet sich (von Regionalplanung zur Hochwasservorsorge).
Im Dezember habe ich meinen Stufenaufstieg zur Stufe 3 (E10 TV-H). Bei der neuen Stelle wäre es ebenfalls E10-TVÖD-VKA.
Nun soll mir aber die Stufe 3 nicht ermöglicht werden, da ich keine einschägigen Berufserfahrungen besitze. Ist es dies auch anhand meines Beispiels üblich? Sollte man sich (rein beruflich) erstmal wieder mit der Stufe 1 oder 2 begnügen. Schonmal vielen Dank für eure Antworten.

BG Sven

Spid

  • Gast
Antw:Einschlägige Berufserfahrung
« Antwort #1 am: 26.11.2019 19:22 »
Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Dies ist hier nicht der Fall. Anspruch besteht auf Einstellung in Stufe 1. Der AG kann förderliche Berufserfahrung ebenso wie eine im öD erworbene Stufe berücksichtigen, muß dies aber nicht.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Einschlägige Berufserfahrung
« Antwort #2 am: 26.11.2019 20:07 »
Ist es dies auch anhand meines Beispiels üblich?
Ja.
Zitat
Sollte man sich (rein beruflich) erstmal wieder mit der Stufe 1 oder 2 begnügen.
Nein, der AG kann, wenn er will, dir deine aktuelle Stufe geben. Es fällt dem AG auch leichter, wenn man dies ihm im Vorfeld deutlich macht.
Auch sollte man keine Arbeitsvertrag unterschreiben, wenn dieser Punkt nicht schriftlich fixiert ist.
Hinterher kann der AG dir diese Stufe nicht mehr geben.