Hallo. Ich möchte die Stelle wechseln. Bisher habe ich als SB in der Regionalplanung beim Land Hessen gearbeitet, möchte jedoch zu einem Kreis in ein anderes Bundesland wechseln. Die Arbeit unterscheidet sich (von Regionalplanung zur Hochwasservorsorge).
Im Dezember habe ich meinen Stufenaufstieg zur Stufe 3 (E10 TV-H). Bei der neuen Stelle wäre es ebenfalls E10-TVÖD-VKA.
Nun soll mir aber die Stufe 3 nicht ermöglicht werden, da ich keine einschägigen Berufserfahrungen besitze. Ist es dies auch anhand meines Beispiels üblich? Sollte man sich (rein beruflich) erstmal wieder mit der Stufe 1 oder 2 begnügen. Schonmal vielen Dank für eure Antworten.
BG Sven