Autor Thema: Fachkräftezulage nach §18 TV-H nicht bei der Autobahn GmbH ?  (Read 5404 times)

alterschlingel

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Die Fachkräftezulage nach §18 TV-H ist im Überleitungstarifvertrag der Autobahn GmbH scheinbar nicht mehr aufgeführt. Das heißt, sie wird ersatzlos gestrichen. Das ist ein herbes Minusgeschäft, wenn man eine solche Zulage erhält. Das sind schnell mal 5 - 10 % des Bruttogehaltes. Und einfach weg ?

Oder steht da was verstecktes drin ?

alterschlingel

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Jetzt ist der Überleitungstarifvertrag für die Autobahn GmbH da. Und es sind viele Zulagen erwähnt. Aber die o.g. Zulage nach §18 TV-H sehe ich nirgendwo. Hat jemand eine Idee, wie das zu werten ist ?

nichts_tun

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Dann wird diese wohl im TV-A nicht vereinbart sein und entsprechend wegfallen. Ich würde bei der für dich derzeit zuständigen Personalverwaltung anfragen, wie damit umgegangen wird.

TV-Ler

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Den Tarifvertrag habe ich bislang nicht eingesehen.
Im Flugblatt des DBB lese ich u.a. folgendes:

"Tarifliche Ansprüche
Die in den Tarifwerken TVÜ-Länder, TVÜ-Hessen oder TVÜ-VKA geregelten Besitzstände haben weiterhin Bestand. Hiervon sind persönliche Zulagen, individuelle Tabellenendstufen, kinderbezogene
Bezahlungsbestandteile, Strukturausgleiche, Ansprüche auf erweiterte Entgeltfortzahlung sowie auf
Beihilfe erfasst.

Nicht tarifliche Ansprüche
Die Beschäftigten, die am oder bereits vor dem Stichtag des Betriebsübergangs wechseln, haben einen
Anspruch auf einen Ausgleichsbetrag in Höhe von monatlich 50 Euro für alle ab dem Betriebsübergang
nicht mehr anwendbaren und im EÜTV nicht ausdrücklich geregelten Rechtspositionen landesspezifischer Art. Für Ansprüche, die von der Autobahn GmbH nicht fortgesetzt beziehungsweise nicht verschafft werden können, gelten weitere finanzielle Ausgleichsregelungen."

alterschlingel

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Warum um alles in der Welt ist im TV-A und hier in den Beiträgen immer die Rede vom TVÜ-L und TVÜ-H oder TVÜ-VKA. Das sind doch gar keine Ü-Verträge. Die heißen doch schon lange TV-L und TV-H etc. Oder habe ich da etwas nicht mitbekommen ?

Des Weiteren ist z.B. der §18 TV-H zwar tariflicher Anspruch (immerhin kommt er aus einem gültigen Tarifwerk), andererseits ist er aber im TV-A so nicht mehr anwendbar, da der §18 da was ganz anderes inne hat.

ICH BEGREIFE DAS ALLES NICHT

alterschlingel

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@nichts_tun: Dort habe ich die Auskunft erhalten, das wisse man derzeit noch nicht.

Spid

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TVÜ-VKA usw. sind sehr wohl Überleitungstarifverträge, in denen die Überleitung in den jeweiligen Tarifvertrag, daraus entstehende Besitzstände und im weiteren Verlauf der Zeit weitere Überleitungsregelungen - z.B. in E9a/b aus E9 - enthalten sind, die weiterhin Gültigkeit haben. Daneben existieren dann die entsprechenden Tarifverträge, also TVÖD-VKA, TV-L usw.

Pan Tau

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@ alterschlingel

Am besten die Frage an den Personalrat stellen- die Fragen werden dann im Zuge der Infoveranstaltung gestellt. So wird es bei uns im Hause gemacht. Die AGB bekommt meines Wissens auch vorher den Fragenkatalog und kann dann konkret Stellung beziehen. Die 50 Euro allgemeiner Ausgleich wären für eine 180 Euro Zulage ein Bisschen wenig!

alterschlingel

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Das wäre auch nochmal ne Möglichkeit! Wir hatten noch null Veranstaltungen bei uns. Da sollte auch mal was kommen. Und im vorliegenden Falle geht es um sehr viel mehr als 50 oder 180,-, nämlich um 450,-€

nichts_tun

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Den Tarifvertrag habe ich bislang nicht eingesehen.
Im Flugblatt des DBB lese ich u.a. folgendes:

"Tarifliche Ansprüche
Die in den Tarifwerken TVÜ-Länder, TVÜ-Hessen oder TVÜ-VKA geregelten Besitzstände haben weiterhin Bestand. Hiervon sind persönliche Zulagen, individuelle Tabellenendstufen, kinderbezogene
Bezahlungsbestandteile, Strukturausgleiche, Ansprüche auf erweiterte Entgeltfortzahlung sowie auf
Beihilfe erfasst.

Ich kenne den Überleitungstarifvertrag in den TV-A auch nicht. Allerdings findet sich die vom TE in Bezug genommene Zulage in § 18 TV-H und in keinem Überleitungstarifvertrag.

@alterschingel: Oder du fragst bei der Autobahn GmbH an. Natürlich kann man auch erst einmal abwarten.

alterschlingel

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Ich verstehe das trotzdem nicht. Ich kenne keine Überleitungstarifverträge aus alten Verträgen. Ich kenne nur EÜTV Autobahn. Ich versuche meine Frage hier und dort zu stellen....

alterschlingel

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Nach einer Nachfrage bei der Autobahn GmbH werden Zulagen nach §18 TV-H (Fachkräftezulage) wohl so nicht übernommen als Besitzstand, sondern -wenn überhaupt- mit pauschal 50,- abgegolten. Das ist natürlich nicht schön dann für mich.

Pan Tau

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Unter diesen Voraussetzungen ist es natürlich für Dich kaum lohnenswert, zu wechseln. Bist Du denn eher ein Einzelfall, oder bekommen relativ viele TB in Hessen diese Zulage? Ansonsten soll es ja vor dem Wechsel zur AGB noch Einzelgespräche geben. Falls Du eher ein Einzelfall bist, vielleicht da gezielt dem Vorgesetzten Dein Problem darlegen, und Deine Wechselbereitschaft erklären, falls sie Dir EG 14 geben.

alterschlingel

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Haben noch keine Einzelgespräche gehabt. Weiß auch nicht so genau, ob die überhaupt kommen. Jetzt sollen ja erstmal die Briefe kommen.

Einige wenige haben diese Zulage, ich weiß es natürlich nicht genau, aber ich schätze, die bekommen nur wenige.

Versuchen kann man es, aber ich bezweifle, dass da eine 14 "raushandelbar" ist. Ich denke, alles wird nicht möglich sein.....

alterschlingel

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Es wird wohl überhaupt keine Gespräche geben !!!

Anfang 2020 kommen die Schreiben, dann 1 Monat Zeit um ja oder nein zu sagen.

Von Gesprächen keine Rede !

Wie das ohne Gespräche vernünftig gehen soll, ist mir schleierhaft.