Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Überstunden-Reisezeit
Spid:
Was Überstunden sind, ist doch klar geregelt. Und natürlich kann der AG von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und den Ausgleich herbeiführen, bevor es Überstunden werden.
WasDennNun:
Konkrete Beispiele:
AN 39h Wochenarbeitszeit E8.
Fall A:
Hat bis Freitag 39h gearbeitet und wird zu Überstunden von 4h am Sonntag eingeteilt.
In der Folgewoche arbeitet der AN 35h. Hat er jetzt eine Stunde plus auf sein Arbeitszeitkonto oder 2,2h ?
Fall B:
Hat bis Freitag 42h gearbeitet und wird zu Überstunden von 4h am Sonntag eingeteilt.
In der Folgewoche arbeitet der AN 35h. Hat er jetzt 4 Stunde plus auf sein Arbeitszeitkonto oder 5,2h ?
Fall c:
Hat bis Freitag 39h gearbeitet und wird zu Überstunden von 4h am Sonntag eingeteilt.
In der Folgewoche arbeitet der AN 39h. Hat er jetzt 5 Stunde plus auf sein Arbeitszeitkonto oder 6,2h ?
Spid:
Die Beispiele sind wenig konkret. Es fehlt ja schon an Basisinformationen, wie z.B. ob der AN die Faktorisierung geltend macht. Jedenfalls ist es so, wenn angeordnete Mehrarbeitsstunden in der Folgewoche ausgeglichen werden, es keine Überstunden sind und dafür auch entsprechend keine Überstundenzuschläge anfallen.
meibelei:
Zuerst mal vielen Dank für Eure Antworten.
Geld wird mir genommen (25 % Überstundenzuschlag) !
Zeitkonto haben wir keines.
Eigentlich ging es darum, ob im TVöD es vorgeschrieben ist,
(oder es jede Behörde handeln kann wie sie will)
ob ein Zeitausgleich vorgeschrieben ist, bzw. ob der AN sich nicht
aussuchen darf welche Stunden (Reisezeit oder Überstunden) er abfeiern will.
Spid:
Der TVÖD sieht ja bereits keine „Reisezeitenstunden“ vor. Derlei gibt es mithin tariflich nicht.
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