Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufenlaufzeit korrigieren
Ole:
Ich kann es leider auch nicht nachvollziehen, da es vor meiner Zeit war.
Ich würde es jetzt korrigieren und ihr dann, nach § 37 TVÖD, den Unterschiedsbetrag nachzahlen. Das ist doch möglich oder?
Spid:
Ja, sicher.
Es besteht nur die Möglichkeit eines vollendeten Betrugs, wenn die Betroffene sich seinerzeit an einen AG-Vertreter wandte und dieser ihr mit Nachdruck mitteilte, das habe so seine Richtigkeit.
Ole:
Die Betroffene hat es zur damaligen Zeit so hingenommen und nicht weiter hinterfragt.
Wäre mir das jetzt nicht aufgefallen, würde sie immer noch nichts sagen und auf brav auf ihren nächsten Stufenaufstieg warten. ???
Texter:
Ich kenne Fälle, wo der AG großzügig mehrere Jahre zurückgezahlt hat. Vielleicht ist das bei Euch ja auch möglich.
BAT:
Mit wurde nach Ableistung der Wehrpflicht die VL - Leistungen nicht gezahlt. Wurde erst vier Jahre später gemerkt, wir haben uns auf die Hälfte der Jahre an Nachzahlung geeinigt. Also nur für zwei von vier Jahren Nachzahlung.
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