Autor Thema: "Workflow" Einstellung - wie schnell?  (Read 3841 times)

RsQ

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"Workflow" Einstellung - wie schnell?
« am: 27.11.2019 07:55 »
Ich sah gerade eine interessante Stellenausschreibung eines Landesministeriums. Bewerbungsfrist ist der 10.12., Arbeitsbeginn soll der 01.01. sein.

... das klingt doch jetzt, denkt man an Vorstellungsgespräche, Beteiligung von Personalvertretung & Co. - und das alles zumal direkt vor Weihnachten und Jahreswechsel -, nicht so ganz realistisch, oder?

Wie schnell können denn Einstellungsverfahren (von Bewerbungsschluss bis Arbeitsbeginn) im öD faktisch sein? Oder geht man am besten davon aus, dass die Stelle intern längst vergeben ist und man nur pro forma noch eine Ausschreibung macht?

Spid

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Antw:"Workflow" Einstellung - wie schnell?
« Antwort #1 am: 27.11.2019 08:00 »
Wenn die Bewerbungsfrist am 10.12. endet, kann man ja leicht in der Folgewoche die Vorstellungsgespräche führen, sich für einen Bewerber entscheiden, die Mitbestimmung einleiten und eine Woche später den Arbeitsvertrag schließen.

Lars73

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Antw:"Workflow" Einstellung - wie schnell?
« Antwort #2 am: 27.11.2019 08:06 »
Grundsätzlich möglich ist es. In vielen Fällen wird der Arbeitsbeginn erst später sein. Bei uns vergeht einige Zeit bis zur Ausschreibung. Dann ist teilweise der Wunschtermin schon erreicht. Wird dann meist nicht mehr geändert. Muss also nicht als pro forma Ausschreibung gesehen werden.

WasDennNun

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Antw:"Workflow" Einstellung - wie schnell?
« Antwort #3 am: 27.11.2019 08:13 »
So etwas haben wir auch schon durchgezogen.
Vorstellungsgespräche dann am 13.12. PR etc. tagen dann am 14.12. und vor Wnacht kann dann unterschrieben werden.
Termine fürs Gespräch wurden den Kandidaten schon vor dem 10. bekanntgegeben.

Spid

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Antw:"Workflow" Einstellung - wie schnell?
« Antwort #4 am: 27.11.2019 08:20 »
Der PR muß ja überhaupt nicht tagen. Sofern er die Zustimmung nicht aktiv innerhalb der im jeweiligen PersVG bestimmten Frist versagt, gilt sie als erteilt. Man ist also nicht darauf angewiesen, daß der PR es auf die Reihe bekommt, sich zeitgerecht zusammenzufinden.

MrRossi

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Antw:"Workflow" Einstellung - wie schnell?
« Antwort #5 am: 27.11.2019 09:48 »
In der Regel kennt man die Termine des Personalrates, müssen diese dem AG ja rechtzeitig bekanntgegeben werden.

Spid

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Antw:"Workflow" Einstellung - wie schnell?
« Antwort #6 am: 27.11.2019 09:49 »
Warum sollte den AG im Sachverhalt interessieren, wann der PR tagt?

Kryne

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Antw:"Workflow" Einstellung - wie schnell?
« Antwort #7 am: 27.11.2019 09:59 »
Die Frage ist, auf welche Bewerber zielt man hier ab ?

Arbeitslose und frische Hochschulabsolventen ? (Wobei das Semesterende schon etwas zurückliegt).

Wer hat denn eine Kündigungsfrist die so kurz ist ? (Klar kann man einfach fristlos kündigen in der Theorie oder eine Auflösung vereinbaren).

Riecht wirklich stark danach, dass man längst jemanden hat.

Ist bei uns im Haus auch an der Tagesordnung. Hier werden oft Stellen ausgeschrieben, die eigentlich längst intern besetzt sind. Mir tun die Leute leid die dann halt hier extra zum Gespräch antanzen und sich anstrengen.

Lars73

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Antw:"Workflow" Einstellung - wie schnell?
« Antwort #8 am: 27.11.2019 10:03 »
Bei uns ist es völlig normal, dass man auf den Bewerber dann auch einige Zeit wartet. Auch über den gewünschten Anfangstermin hinweg. Insbesondere bei Dauerstellen hat man damit hier kein Problem. Anders ggf. bei kurzfristigen Befristeten Arbeitsverhältnissen.

RsQ

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Antw:"Workflow" Einstellung - wie schnell?
« Antwort #9 am: 27.11.2019 10:16 »
Die Stelle ist für (voraussichtlich) 15 Monate befristet. (Insofern dürfte der Spielraum für "auf den Bewerber warten" nur begrenzt sein.)

Die Frage von Kurzfristigkeit/Flexibilität habe ich mir auch schon gestellt. (Für mich würde es passen.  8)). Zwei Wochen Bewerbungsfrist sind auch relativ kurz (zumindest im Vergleich mit anderen Ausschreibungen)

Aktuell sehe ich zwei Szenarien:
1. Stelle ist intern schon vergeben, Ausschreibung erfolgt pro forma
2. "Mist, jemand ist schwanger ... wir brauchen schnell Ersatz!"

Es sollte ein gesellschaftlich akzeptiertes Wording geben, an dem man Pro-forma-Ausschreibung sicher erkennt, so dass man weiß: Die Mühe, mich dort zu bewerben, brauche ich mir gar nicht machen. Als Zählkandidat Hoffnungen und Mühe für eine längst vergebene Stelle zu investieren, ist dann doch recht zynisch.
« Last Edit: 27.11.2019 10:23 von RsQ »

Fragmon

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Antw:"Workflow" Einstellung - wie schnell?
« Antwort #10 am: 27.11.2019 10:50 »
Warum sollte den AG im Sachverhalt interessieren, wann der PR tagt?

Weil es den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gibt. Als Dienststelle kennt man auch die Sitzungstermine des PR. Der Weg über die Verfristung hat mehr Konsequenzen als Vorteile.

Lars73

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Antw:"Workflow" Einstellung - wie schnell?
« Antwort #11 am: 27.11.2019 10:52 »
Die Folge sind ja eher Sondersitzungen. Die verursachen für den Arbeitgeber kosten und ggf. organisatorische Probleme, weil kurzfristig beschäftigte zur PR-Sitzung müssen. Deshalb vermeiden Dienststellen meiste Vorlagen zum ungünstigen Zeitpunkt an den PR zu geben.

Spid

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Antw:"Workflow" Einstellung - wie schnell?
« Antwort #12 am: 27.11.2019 11:46 »
Warum sollte den AG im Sachverhalt interessieren, wann der PR tagt?

Weil es den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gibt. Als Dienststelle kennt man auch die Sitzungstermine des PR. Der Weg über die Verfristung hat mehr Konsequenzen als Vorteile.

Und? Es gibt trotzdem keine Rechtspflicht, seine Planungen an den PR-Sitzungen auszurichten.

WasDennNun

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Antw:"Workflow" Einstellung - wie schnell?
« Antwort #13 am: 27.11.2019 12:00 »
Und? Es gibt trotzdem keine Rechtspflicht, seine Planungen an den PR-Sitzungen auszurichten.
Wurde das denn behauptet?

Spid

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Antw:"Workflow" Einstellung - wie schnell?
« Antwort #14 am: 27.11.2019 12:08 »
Habe ich das behauptet?