Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Seit kurzem dem Tvöd angelehnt Einstufung korrekt ?
Elisa:
Guten Tag
ich hoffe jemand kennt sich aus
seit 1989 -2011 war ich angelernte Pflegehelferin und auch Tätig(Volzzeit, Geringfügig)
2014 habe ich mein Examen zur Altenpflegerin erhalten und bin seit dem auch in meinem Ausbildungsbetrieb angestellt ein privater Träger
seit 2019 sind wir dem Tvöd angelehnt (bzw der Lohn wird nach Tarif bezahlt)
zur Zeit bekomme ich P7 Stufe 3
nun zu meiner Frage was ist mit meiner bisherigen Berufserfahrung darf diese bei der Einstufung einfach wegfallen ?
Wenn ja als zweites, laut Stufenlaufzeit hätte ich jetzt Stufe 4 erreicht der Arbeitgeber sagt aber das dies erst im nächsten Jahr so wäre ist das korrekt ? Da es in P7 keine Stufe 1 gibt dachte ich 5 Jahre reichen um aufzusteigen
ich hoffe jemand kann mir helfen
lg Elisa
Spid:
Berufserfahrung ist für die Stufenzuordnung grundsätzlich unbeachtlich.
Welche Regelungen zur Überleitung in den TVÖD wurden getroffen?
Lars73:
Der Tarifvertrag enthält keine Regelungen wie bei Übergang in den Anwendungsbereich des Tarifvertrags zu verfahren ist. Dies kann der Arbeitgeber ggf. selber regeln. Insbesondere ist "angelehnt" völlig unklar. Was genau steht zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag.
Stufe 4 wird nach drei Jahren in Stufe 3 erreicht. (Daneben hätte Stufe 2 nach Stufe 3 ggf. drei Jahre gedauert (wenn nicht die Protokollerklärung zu Absatz 3.3 greift.)
Bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation für Pflegekräfte mag es Arbeitgeber geben welche dir ein besseres Angebot machen.
Elisa:
Hallo
Wir haben als Mitarbeiter keine Überleitung erhalten
und mein Vetrag wurde bisher nicht Verändert
Spid:
Dann findet mutmaßlich auch der TVÖD keine Anwendung auf Dein Arbeitsverhältnis.
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