Autor Thema: Rückstufung der Altersvorrückung  (Read 2193 times)

Amunsen

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Rückstufung der Altersvorrückung
« am: 28.11.2019 09:01 »
Hallo Kollegen/innen,

ist es zulässig bei einer Höhergruppierung gleichzeitig in der Altersvorrückung zurück gestuft zu werden und wo steht das im aktuellen Tarifvertrag des TVöD?

besten Dank für eine Info

Lars73

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Antw:Rückstufung der Altersvorrückung
« Antwort #1 am: 28.11.2019 09:13 »
Eine Altersvorrückung kennt der TVöD nicht. Bei einer Höhergruppierung bleibt die Stufe inzwischen erhalten. (Anders kann es bei weiter zurückwirkenden Höchergruppierungen sein.) Die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.

Amunsen

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Antw:Rückstufung der Altersvorrückung
« Antwort #2 am: 28.11.2019 09:50 »
Okay, dann nennen wir es Stufenlaufzeit! Aber was heißt denn früher zurück liegende Höhergruppierung? Ich spreche von 2 Jahren max. Kann man tatsächlich von z.b. Stufe 6 auf 4 zurück gestuft werden wenn man von Entgeldgruppe 8 in 9a gruppiert wird weil es an das Berufsbild angepasst wurde?

Lars73

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Antw:Rückstufung der Altersvorrückung
« Antwort #3 am: 28.11.2019 09:54 »
Bis 28.2.2017 galt die alte Regelung. Höhergruppierungen auf Antrag wegen der neuen Entgeltordnung wirkten auf den 1.1.2017 zurück. Dort war E8 Stufe 6 zu E9a Stufe 4 korrekt.