Autor Thema: Eingruppierung  (Read 3061 times)

Marianne

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Eingruppierung
« am: 28.11.2019 16:34 »
Ist es richtig einen Mitarbeiter für einen begrenzten Zeitraum (es fehlen noch Erfahrungen in ein Bereich) eine EG tiefer zu vergüten wenn dieser die Nachfolge eines Mitarbeiters mit höherer EG übernehmen soll?

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung
« Antwort #1 am: 28.11.2019 16:39 »
Anspruch besteht auf das Entgelt der Entgeltgruppe, in die der TB eingruppiert ist.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #2 am: 28.11.2019 16:42 »
Und "keine Erfahrung" ist kein Eingruppierungsmerkmal.
Gleich wohl man dem neuen MA erstmal niedrig wertige Tätigkeiten übertragen kann, damit er sich einarbeiten kann und erst später die Gesamtheit des Arbeitsplatzes.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung
« Antwort #3 am: 28.11.2019 16:50 »
Und "keine Erfahrung" ist kein Eingruppierungsmerkmal.

„Keine Erfahrung“ nicht, langjährige praktische Erfahrung ist jedoch in E12 Teil A Abschnitt II Ziff. 3 und Teil B Abschnitt XXIX. Voraussetzung in der Person, langjährige Erfahrung in der Tätigkeit Voraussetzung in der Person in E9a Fg. 10 Teil B Abschnitt XXVII. Mithin kann fehlende Erfahrung an sich sehr wohl zur Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe führen.