Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Berechnung Jahressonderzahlung
bienchenhonig:
Liebe Mitglieder:
folgendes "Problem" bzw. Unstimmigkeit habe ich gerade: Ich bin derzeit in der E6 Stufe 4 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38 Stunden eingestellt. Seit Juli erhalte ich eine persönliche Zulage nach §14 TVöD wegen der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (E9a Stufe 4).
Aus meiner Sicht wurde bei der Berechnung der Jahressonderzahlung nur das Tabellenentgelt nach E6 Stufe 4 herangezogen und nicht der nach §20 TVöD geschriebene Durchschnitt der Monate Juli, August, September.
Wird in diesen Durchschnitt die persönliche Zulage nicht aufgenommen?
Müsste die Jahressonderzahlung nicht so hoch sein, wie bei einem Beschäftigten der das ganze Jahr in E9a Stufe 4 beschäftigt war oder wird hier eine anteilige Berechnung vorgenommen (also von Januar bis Juni E6 Stufe 4 und ab Juli E9a Stufe 4)?
Vielen dank für eure Hilfe!
Spid:
Maßgeblich für den Bemessungssatz ist die tatsächliche Eingruppierung am 01.09., Bemessungsgrundlage ist das durchschnittlich gezahlte Entgelt in Juli, August, September. Die Zulage zählt zu diesem Entgelt.
bienchenhonig:
Das bedeutet, ich müsste theoretisch die identische Höhe an Jahressonderzahlung erhalten, wie ein Beschäftigter der das gesamte Jahr in der E9a Stufe 4 eingruppiert war?
Spid:
Nein. Es gilt das, was ich ausführte.
TV-Ler:
--- Zitat von: bienchenhonig am 27.11.2019 11:50 ---Das bedeutet, ich müsste theoretisch die identische Höhe an Jahressonderzahlung erhalten, wie ein Beschäftigter der das gesamte Jahr in der E9a Stufe 4 eingruppiert war?
--- End quote ---
Deine Jahressonderzahlung müsste höher sein, als die eines in EG9a Stufe 4 eingruppierten, weil der Bemessungssatz sich in deinem Fall nach der EG6 richtet (also höher ist), das Entgelt aber dem der EG9a Stufe 4 entspricht.
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