Autor Thema: [NW] Netzausfall: Arbeitszeit?  (Read 3851 times)

Hinterhorn

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[NW] Netzausfall: Arbeitszeit?
« am: 27.11.2019 10:54 »
In unserer Kommune besteht seit gestern ein Totalausfall der EDV. Es ist nicht abzusehen bis wann die Störung andauern wird. Die Verwaltungsmitarbeiter konnten und können nicht arbeiten und verschiedene Amtsleiter haben ihre Mitarbeiter nach Hause geschickt mit den Worten "ihr könnt nach Hause gehen".

Wir haben gleitende Arbeitszeit ohne eine Kernarbeitszeit. Im Zeitrahmen von 6 Uhr bis 20 Uhr kann jeder Mitarbeiter arbeiten, wann er oder sie möchte, so lange die Bedienung des Publikums gewährleistet ist. Die Arbeitszeit wird zu Beginn und am Ende an Zeiterfassungsterminals erfasst. Am Monatsletzten dürfen die Mitarbeiter auf dem Zeitguthabenkonto ein Minus von maximal 20 Stunden haben.

Wenn wir an mehreren Tagen wegen eines Netzausfalls nicht arbeiten können und nach Hause geschickt werden, kann der Dienstherr dann fordern, dass wir die fehlenden Stunden in den nächsten Wochen erbringen? Oder müssen die Mitarbeiter Freizeitausgleich zu Lasten des Zeitguthabens oder Urlaub nehmen? Oder muss für die Tage, an denen nicht gearbeitet werden konnte, durch den Dienstherrn eine Zeitgutschrift auf dem Gleitzeitkonto erfolgen?

Ich kann diese Situation nicht einordnen. Einerseits ist höhere Gewalt ein Betriebsrisiko, andererseits haben wir diese völlig flexiblen Arbeitszeiten, die aber eigentlich so gedacht sind, dass der Mitarbeiter entscheidet, wann er arbeitet und nicht der Dienstherr.
« Last Edit: 27.11.2019 11:10 von Hinterhorn »

RsQ

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Antw:[NW] Netzausfall: Arbeitszeit?
« Antwort #1 am: 27.11.2019 10:59 »
Na ja, im Prinzip kann der MA ja seine Arbeitsleistung erbringen. Der AG hat für die notwendige Ausstattung (= funktionierende Arbeitsgeräte) zu sorgen.

Ich bin juristischer Laie, aber im Prinzip dürfte man doch auch am Arbeitsplatz bleiben, d.h. seine Leistung erbringen wollen, ohne Zwangsauszeit (zu Lasten des eigenen Az-Kontos) nehmen zu müssen?!?

Dass es in der Praxis knifflig ist, weil ohne EDV vieles gar nicht läuft, ist ein anderes Thema ...

BStromberg

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Antw:[NW] Netzausfall: Arbeitszeit?
« Antwort #2 am: 27.11.2019 11:01 »
Versäumte Arbeitszeit kann im arbeitsrechtlichen Sinne nicht "nachgeholt" werden.

Ansonsten gilt § 615 BGB.

M.M.n. wird hier die arbeitstäglich hinterlegte Soll-Arbeitszeit zu vergüten sein. Wenn der AN seine Dienstbereitschaft anzeigt und anbietet, der AG sie aber nicht annimmt (weil er sie nicht annehmen kann), dann kann dem AN darauf kein Nachteil erwachsen.

"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Hinterhorn

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Antw:[NW] Netzausfall: Arbeitszeit?
« Antwort #3 am: 27.11.2019 11:05 »
Mir geht es nicht um die Besoldung, sondern um das Arbeitszeitkonto wenn man als verbeamteter Mitarbeiter nach Hause geschickt wird. Muss für die Tage, an denen nicht gearbeitet werden konnte und man nach Hause geschickt wird, durch den Dienstherrn eine Zeitgutschrift auf dem Gleitzeitkonto erfolgen?
« Last Edit: 27.11.2019 11:13 von Hinterhorn »

Lars73

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Antw:[NW] Netzausfall: Arbeitszeit?
« Antwort #4 am: 27.11.2019 12:26 »
Wird man nach Hause geschickt oder wird gesagt ihr könnt nach Hause gehen?

Es kommt wirklich auf die genauen Formulierung und ggf. auch die Details der Gleitzeitvereinbarung an. Daneben kann der Arbeitgeber bei vorhandenen Überstunden deren Abbau anweisen.


Hinterhorn

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Antw:[NW] Netzausfall: Arbeitszeit?
« Antwort #5 am: 27.11.2019 12:36 »
Es gibt nichts schriftliches - da PCs nicht funktionieren -, sondern die mündliche Aussage verschiedener Vorgesetzter, dass man nach Hause gehen könne. Auf der sicheren Seite ist man nur, wenn man an seinem Arbeitsplatz bleibt - wird einem wohl nichts anderes übrig bleiben...

RsQ

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Antw:[NW] Netzausfall: Arbeitszeit?
« Antwort #6 am: 27.11.2019 12:48 »
Es ist halt in der Praxis die Frage, was man dann am Arbeitsplatz macht/machen kann. Man sollte vielleicht zumindest mal aktiv seine Arbeitskraft anbieten. Wenn man sich - mangels Alternative . die Zeitung zur Lektüre vornimmt, dürfte das ja ebenfalls den Unmut des AG auf sich ziehen (und das ja letztlich auch zu Recht).

BStromberg

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Antw:[NW] Netzausfall: Arbeitszeit?
« Antwort #7 am: 27.11.2019 13:51 »
Da mache ich mir als pfiffiger MA doch eine handschriftliche Notiz und lasse die vom Vorgesetzten abzeichnen!

Wenn die/der mir nicht ausdrücklich bestätigt, dass ich ohne Inanspruchnahme meines erworbenen Gleitzeitguthabens etc. nach Hause gehen kann, dann stehe ich selbstverständlich Gewehr bei Fuß und biete i.R.d. Soll-Arbeitszeit meine Dienstbereitschaft an und bitte um Aufgabenzuweisung, soweit ich mich nicht dem Aktenstudium hingeben kann/soll.

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