Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kündigungsfrist - Anrechnen der Ausbildungszeit + untersch. Fristen
Lars73:
Dann gilt die Kündigungsfrist für unbefristete Arbeitsverhältnisse.
Spid:
Also handelt es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, bei welchem befristet die Arbeitszeit erhöht wurde - mit der von @Lars73 geschilderterten Rechtsfolge.
Wolf89:
" (Name) wird unbefristet als Beschäftigter in Teilzeit mit 50% der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten weiterbeschäftigt. Darüber hinaus wird er mit 50% der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten für die Dauer d. Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit von (Name) befristet bis voraussichtlich 30.03.2021 weiterbeschäftigt."
Dies ist der Wortlaut des Vertrages. Falls das noch interessant sein sollte.
Lars73:
Der Wortlaut entspricht den Annahmen. Es gilt das gesagte.
Wolf89:
Danke dir und danke an Spid.
Was mich noch interessieren würde: Wieso wurde bei manchen Gerichtsurteilen die Ausbildungszeit angerechnet, bei anderen nicht? Dies finde ich doch etwas sehr schwammig.
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