Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Gegen drohende Versetzung wehren

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Magnus84:
Hallo,
ich arbeite im Öffentlichen Dienst in der Eifel bei Bitburg.
Ich habe einen Arbeitsvertrag (TÖVD Bund) wo drin steht das eine Versetzung an einen andere Betriebsstelle möglich ist, sowie eine andere Tätigkeit im Rahmen der Zumutbarkeit.

Eine andere Niederlassung ist jedoch mindestens 1,5 Stunden (ein Weg) weit entfernt.
Ich habe ein Haus, Landwirtschaft und eine Pflegebedürftige Person zu bereuen.

Meine frage ist jetzt, kann man mich einfach so versetzen oder kann ich mich auf die nicht Zumutbarkeit berufen,
aufgrund von den 3 Stunden Fahrzeit oder tut dies nichts zur Sache?
Wie Wird das Haus und die Pflegebedürftige Person dabei Berücksichtigt?

Danke für eure Hilfe schon mal.

Spid:
§4 Abs. 1 Satz 1 TVÖD lautet: „Beschäftigte können aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzt oder abgeordnet werden.“ Mithin hätte es der Ermächtigung im Arbeitsvertrag nicht bedurft. Wer nicht versetzt werden möchte, muß das halt im Arbeitsvertrag vereinbaren, ansonsten ist man beim AG Bund nunmal bundesweit versetzbar. Da der AG den TB vorher zu hören hat, muß er die durch diesen vorgebrachten Belange in seiner Ermessensentscheidung würdigen, ich habe aber nichts gelesen, was den AG in seinem Ermessen grundsätzlich einschränkte. Er müßte dies lediglich berücksichtigen, wenn er die Auswahl aus mindestens zwei gleichartigen Beschäftigten für die Versetzung zu treffen hat.

Laemat:
in deinem Arbeitsvertrag sollte aber ein Dienstort stehen.

Spid:
Und das wäre inwiefern erheblich?

WasDennNun:
Das man arbeitslos ist, wenn der Dienstort aufgelöst wird  ;D ::) ;D

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