Nachfrage zu § 4 TVöD :
2. Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Bezogen auf VKA: eine Stadtverwaltung hat in einer Gemeinde vier Dienststellen / Dienstgebäude; handelt es sich bei der Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes von a. Gebäude 1 in Gebäude 4 oder b. von Gebäude 1 EG in das 5te OG um eine Versetzung, bei unveränderter Tätigkeit? Wenn nein, wie ist die korrekte Bezeichnung? Umsetzung, welche grundsätzlich vom Direktionsrecht gedeckt ist, wenn der AG das Billige Ermessen einhält?
Bei veränderter Tätigkeit mit wirksamer Ausübung des Direktionsrechts?
Bei veränderter Tätigkeit mit nicht wirksamer Ausübung des Direktionsrechts (z.B. Übertragung überwiegend niederwertiger Tätigkeiten)?
Wie müsste eine formal korrekte Anhörung aussehen? Und welche rechtliche Wirkung hätte eine nicht korrekt durchgeführte Anhörung?
Danke!
Viele Grüße
Dresbach