Autor Thema: Gegen drohende Versetzung wehren  (Read 19475 times)

Lars73

  • Gast
Antw:Gegen drohende Versetzung wehren
« Antwort #30 am: 01.12.2019 14:40 »
Rechtlich angreifbar ist eine Versetzung die nicht vom Arbeitsvertrag sowie dem Direktionrecht gedeckt ist. Verstoß gegen Treu und Glauben sowie nicht von billigen Ermessen gedeckt sind da Stichworte. Was das konkret bedeutet lässt sich letztlich nur am konkreten Einzelfall/Sachverhalt schildern.
Beispiele sind diskriminierende Versetzungen die auf nach AGG besonders geschütze Dinge basieren.

Dresbach

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Antw:Gegen drohende Versetzung wehren
« Antwort #31 am: 01.12.2019 17:31 »
Nachfrage zu § 4 TVöD :

2. Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Bezogen auf VKA: eine Stadtverwaltung hat in einer Gemeinde vier Dienststellen / Dienstgebäude; handelt es sich bei der Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes von a. Gebäude 1 in Gebäude 4 oder b. von Gebäude 1 EG in das 5te OG um eine Versetzung, bei unveränderter Tätigkeit? Wenn nein, wie ist die korrekte Bezeichnung? Umsetzung, welche grundsätzlich vom Direktionsrecht gedeckt ist, wenn der AG das Billige Ermessen einhält?

Bei veränderter Tätigkeit mit wirksamer Ausübung des Direktionsrechts?

Bei veränderter Tätigkeit mit nicht wirksamer Ausübung des Direktionsrechts (z.B. Übertragung überwiegend niederwertiger Tätigkeiten)?

Wie müsste eine formal korrekte Anhörung aussehen? Und welche rechtliche Wirkung hätte eine nicht korrekt durchgeführte Anhörung?

Danke!

Viele Grüße
Dresbach

Spid

  • Gast
Antw:Gegen drohende Versetzung wehren
« Antwort #32 am: 01.12.2019 17:52 »
Die Versetzung ist sowohl eine organisatorische Veränderung (Betrieb/Dienststelle) als auch eine räumliche, es ist bei der Dienststelle auf den organisationsrechtlichen Dienststellenbegriff abzustellen. Organisationsrechtlich ist eine Dienststelle gleichbedeutend mit einer Behörde. Der Betrieb ist eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mithilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt. Ist damit ein Wechsel des Arbeitsortes - sofern nicht genauer angegeben die politische Gemeinde - verbunden, ist der AN anzuhören. Für die Anhörung gibt es keine Formvorschriften.

Dresbach

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Antw:Gegen drohende Versetzung wehren
« Antwort #33 am: 01.12.2019 19:42 »
Danke für die Definitionen!

(Verwirrend ist, dass die Begriffe Umsetzung/Versetzung im BGB Arbeitsrecht, öffentlichen Tarifrecht; Personalvertretungsrecht und Beamtenrecht unterschiedlich definiert sind.)

 ==> sowohl / als auch:  es handelt sich um zwei unterschiedliche Fälle (organisatorisch oder räumlich) der Art der Versetzung, welche aber auch zusammenfallen können?

 

Spid

  • Gast
Antw:Gegen drohende Versetzung wehren
« Antwort #34 am: 01.12.2019 20:00 »
Nein, die organisatorische Veränderung ist zwingende Voraussetzung dafür, daß es eine Versetzung ist. Die räumliche Komponente kann hinzutreten, muß es aber nicht.