tut mir leid, eure Antworten gehen leider an meinen fragen komplett vorbei.
Ich Vertrag steht "im Rahmen der Zumutbarkeit", sind 3 Stunden zumutbar, oder kann ein Umzug und Hausverkauf verlangt werden.
Des weiten wie ist es wenn man eine Pflegebedürftige Person hat?
Inwiefern paßt diese neuerliche Behauptung zur Sachverhaltsschilderung:
Ich habe einen Arbeitsvertrag (TÖVD Bund) wo drin steht das eine Versetzung an einen andere Betriebsstelle möglich ist, sowie eine andere Tätigkeit im Rahmen der Zumutbarkeit.
Dort bezieht sich dies nur auf die andere Tätigkeit.
Das wird aber regelmäßig ohnehin keine Rolle spielen, weil es erstens nur bei expliziter Formulierung eine Einschränkung der tariflichen Regelung ist und ansonsten lediglich eine eigene, von der tariflichen Ermächtigung des AG unabhängige Ermächtigung darstellt und zweitens keine Sachverhalte vorgetragen worden, die eine Unzumutbarkeit auch nur vermuten ließen.
Im übrigen wird weder ein Verkauf des Hauses noch ein Umzug verlangt. Wie Du Dein Privatleben auf die Reihe bekommst, bleibt Dir überlassen. Deshalb heißt es auch Privatleben.
Wenn Du nicht versetzungswillig bist, kannst Du ja kündigen. Mir erschließt sich nicht, wieso man in dem Fall überhaupt einen Arbeitsvertrag schließt, der gleich zwei Versetzungsklauseln enthält: die im Arbeitsvertrag selbst und durch Verweis die tarifliche. Da kann man ja nur den Kopf schütteln...