Autor Thema: Zuwendungen im TöVD  (Read 11859 times)

Magnus84

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Zuwendungen im TöVD
« am: 28.11.2019 18:13 »
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Zuwendungen im TöVD.
Ist es erlaubt, wenn ein Abteilungsleiter mit einem Fuhrpark von etwa 4-6 Fahrzeugen sich von dessen Tankkarten,
treue Punkte aneignet, diese dann in Form von Wertsachen an die Belegschaft verteilt (jährlicher Betrag etwa 300-500€).

Ist dies erlaubt, bzw. rechtens?

werop

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Antw:Zuwendungen im TöVD
« Antwort #1 am: 29.11.2019 10:58 »
Fuhrpark -> AG
4-6 Fahrzeuge -> AG
Tankkarten -> AG
Bonus aus Tankkarte -> AG
AG entscheidet, was er damit macht.
Der Vorgesetzte kommt auf die dreiste Idee, das an die Mitarbeiter auszuzahlen. Skandal!

1. kann von "aneignen" eigentlich keine Rede sein
2. Geschenke sind nur in einen gewissen Rahmen möglich (war das nicht 20€ o.ä.?)
3. kommt deshalb wahrscheinlich auch auf die Anzahl der Mitarbeiter an

Aber die wesentliche Frage ist:
Wen willst Du denn warum an den Karren fahren?

Laemat

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Antw:Zuwendungen im TöVD
« Antwort #2 am: 29.11.2019 11:03 »
Was ist denn mit den anderen Beschäftigten in der Behörde, werden die auch mit Benefits versorgt?
Bahn km Punkte? Vielfliegermeilen? Wertmarken vom Konsum? Kauf ein Kasten Wasser und nimm 2 Trinkgläser mit?


WasDennNun

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Antw:Zuwendungen im TöVD
« Antwort #3 am: 29.11.2019 11:18 »
Fuhrpark -> AG
4-6 Fahrzeuge -> AG
Tankkarten -> AG
Bonus aus Tankkarte -> AG
AG entscheidet, was er damit macht.
Der Vorgesetzte kommt auf die dreiste Idee, das an die Mitarbeiter auszuzahlen. Skandal!

1. kann von "aneignen" eigentlich keine Rede sein
2. Geschenke sind nur in einen gewissen Rahmen möglich (war das nicht 20€ o.ä.?)
3. kommt deshalb wahrscheinlich auch auf die Anzahl der Mitarbeiter an

Aber die wesentliche Frage ist:
Wen willst Du denn warum an den Karren fahren?
Unklar ist ob nicht folgendes stattfindest:
AG entscheidet, das der Vorgesetzte diese Dinge an die MA seiner Wahl verteilt.
Sterulich wären dann Dinge über 44€? natürlich als geldwerter Vorteil anzugeben.

Magnus84

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Antw:Zuwendungen im TöVD
« Antwort #4 am: 29.11.2019 17:55 »
Ich dachte als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst dürfte man nichts annehmen, außer Kleinigkeiten wie z.B. Kalender, Zollstöcke, Kullis, usw.?
Es sind zwar nur jeweis nur Artikel im Wert von 5-10€ wie Handtücher, DVD's, und anderen Kleinkram, aber dafür in großer Menge (z.B. 20 Handtücher und 40 DVD's).

Lars73

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Antw:Zuwendungen im TöVD
« Antwort #5 am: 29.11.2019 18:11 »
Arbeitgeber ist die öffentliche Hand?

Die Frage ist nimmt der Abteilunsgleiter die Sacher als Privatperson oder als Vertreter der Behörde an. Ersteres wäre bei dem Volumen höchst problematisch. Das zweite ist unkritisch. Wenn der Arbeitgeber dann diese Dinge an seine Mitarbeiter weitergibt ist dies für die Mitarbeiter grundsätzlich kein Problem. Hier stellt sich die Frage ob er es darf und ob ggf. auch eine anderer Verwertung in betracht kam. Es kommt dann also auf die Details an und wer die Entscheidung getroffen hat.

Magnus84

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Antw:Zuwendungen im TöVD
« Antwort #6 am: 29.11.2019 18:41 »
Also die Tankkarten sind auf unsere Behörde Angemeldet und nicht auf Ihn als Privatperson.

Zu Jahres-Mitte Logt er sich auf der Oberfäsche des Tankstellenbetreibers ein und bestellt z.B. 20 Handtücher und 40 DVD's.
Diese werden dann beim z.B. Sommerfest, unter den Angestellten der Abteilung verteilt.

WasDennNun

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Antw:Zuwendungen im TöVD
« Antwort #7 am: 30.11.2019 10:44 »
Und hier fasse ich mir immer wieder an den Kopp, und frage mich wo da ein Problem sein soll (auch wenn es da rechtliche Problem geben kann).
Ok habe verstanden, wo das Problem ist:
Hintergrund ist das mein Chef mich Mobbt und die mir unterstellten Kollegen gegen mich aufhetzt.

Er versucht das ich an eine andere Dienstelle versetzt werden soll und er einen neuen Mitarbeiter einstellen kann.

Lars73

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Antw:Zuwendungen im TöVD
« Antwort #8 am: 30.11.2019 11:29 »
Die Frage ob es eine Karte des Arbeitgeber spielt keine Rolle. Es kommt darauf an, ob die Bonuspunkte im Auftrag des Arbeitgebers eingesetzt werden oder auf eigenen Entscheidung.

Es geht darum ob er die Entscheidungskompetenz hat oder ob die zuständigen Stellen zugestimmt haben. Daneben dann um Haushaltsrecht.

Wenn du eine Einschätzung willst braucht es also diese Informationen.

Der Bund ist z.B. der Auffasung, dass dienstlich erzeilte Bahnbonuspunkte dienstlich einzusetzen sind. Sie sollen eher verfallen, als privat genutzt werden.

Magnus84

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Antw:Zuwendungen im TöVD
« Antwort #9 am: 01.12.2019 12:04 »
Eher auf eigene Entscheidung, zur privaten Nutzung!

Spid

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Antw:Zuwendungen im TöVD
« Antwort #10 am: 01.12.2019 12:17 »
Also mutmaßt Du hinsichtlich der Rahmenbedigungen des Tuns Deines Vorgesetzten lediglich? Interessant, auch im Hinblick auf die Vorwürfe im anderen Thread. Das Inkriminieren einer nicht zu beanstandenden Verhaltensweise unter Unterstellung eines rechtswidrigen Tuns stellt Mobbing dar. Wer mobbt also wen?

Magnus84

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Antw:Zuwendungen im TöVD
« Antwort #11 am: 01.12.2019 13:39 »
Also mutmaßt Du hinsichtlich der Rahmenbedigungen des Tuns Deines Vorgesetzten lediglich? Interessant, auch im Hinblick auf die Vorwürfe im anderen Thread. Das Inkriminieren einer nicht zu beanstandenden Verhaltensweise unter Unterstellung eines rechtswidrigen Tuns stellt Mobbing dar. Wer mobbt also wen?

Urteile nicht so schnell über mich ohne die Hintergründe zu kennen.
Mein Chef versucht mit teils schon kriminellen Mitteln mich aus der Firma zu bekommen.

Und sollte es wirklich schaffen, wird das hier meine Retourkutsche werden.

Lars73

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Antw:Zuwendungen im TöVD
« Antwort #12 am: 01.12.2019 13:45 »
Wenn es um eine Firma und nicht um eine Behörde geht ist rin solches Vorgehen eines Abteilungsleiters oft völlig in Ordnung.

WasDennNun

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Antw:Zuwendungen im TöVD
« Antwort #13 am: 01.12.2019 13:52 »
Mein Chef versucht mit teils schon kriminellen Mitteln mich aus der Firma zu bekommen.
Dann steht dir ja der Rechtsweg offen. Und wenn der Vorgesetzte von deinem Chef das unterstützt, so handelt es sich ja eher um AG gegen MA und nicht Cheffe mobbt MA.
und welchen Kampf willst du da gewinnen?
Was ist da dein Ziel, austausch der Führungsriege, weil sie dich nicht mögen?
Meine Rat: Such dir nen neuen Job, den Kampf kannst du nicht gewinnen und wenn die hier nach Strategien für deinen persönlichen Rachefeldzug suchst, da habe ich keine Tipps.

Und wenn dein Cheffe diese Geschenke verteilt, dann wird es ja offensichtlich von seinem Vorgesetzten gedeckt und du hast da nichts in der Hand.

Spid

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Antw:Zuwendungen im TöVD
« Antwort #14 am: 01.12.2019 13:53 »
Also mutmaßt Du hinsichtlich der Rahmenbedigungen des Tuns Deines Vorgesetzten lediglich? Interessant, auch im Hinblick auf die Vorwürfe im anderen Thread. Das Inkriminieren einer nicht zu beanstandenden Verhaltensweise unter Unterstellung eines rechtswidrigen Tuns stellt Mobbing dar. Wer mobbt also wen?

Urteile nicht so schnell über mich ohne die Hintergründe zu kennen.
Mein Chef versucht mit teils schon kriminellen Mitteln mich aus der Firma zu bekommen.

Und sollte es wirklich schaffen, wird das hier meine Retourkutsche werden.

Ja, ja, sowas hatte ich hier auch mal. Zwei AN beklagten sich ständig bei wechselnden Gesprächspartnern über angebliches Mobbing ihrer Vorgesetzten, die aber lediglich ein hartes, unnachgiebiges und keineswegs zu beanstandendes Verhalten an den Tag legte. Das war - wie in beiden Güteterminen die Richterin auch durchblicken ließ - Mobbing, weshalb beide verhaltensbedingten Kündigungen durchgingen.