Autor Thema: Zulassung zum Stellenbesetzungsverfahren  (Read 3069 times)

Jemand

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Zulassung zum Stellenbesetzungsverfahren
« am: 29.11.2019 04:32 »
Hallo Zusammen,

folgender Fall:
Eine Stelle wurde ausgeschrieben. Diese Stelle ist nach EG11 bewertet. Zugangsvoraussetzungen sind wie folgt:

- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- eine sonstige vergleichbare Ausbildung mit entsprechenden Zusatzqualifikationen und nachgewiesenen gleichwertigen Fähigkeiten mit entsprechender Berufserfahrung
- sonstige(r) Verwaltungsfachangestellte(r)  / Verwaltungsfachwirt(-in), die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Ich habe Berufserfahrung in dem geforderten Fachbereich, bin aber kein sonstige(r) Verwaltungsfachangestellte(r)  / Verwaltungsfachwirt(-in). Meine Berufserfahrungen bilden meine Kenntnisse durch vorherige Beschäftigungen. Die Stelle wäre in der Abteilung in der ich momentan schon tätig bin. Teilaufgaben dieser ausgeschriebenen Stelle führe ich auch jetzt schon aus.

Nun habe ich mich auf die ausgeschriebene Stelle beworben. Die Personalabteilung meldet zurück, dass die Befähigung die Tätigkeiten auszuüben, durch meine Berufserfahrung deutlich wird, jedoch in den Anforderungen bei der Stellenausschreibung fehlt, dass der Bewerber auch aufgrund von einschlägiger Berufserfahrung die Anforderungen für die Stelle erfüllen kann. Weil dieser Satz in der Ausschreibung fehlt, soll ich jetzt zum Verfahren nicht zugelassen werden.

Ist es wirklich so, dass es in so einem Fall keine Möglichkeit gibt?

Spid

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Antw:Zulassung zum Stellenbesetzungsverfahren
« Antwort #1 am: 29.11.2019 07:18 »
Der TVÖD-L/H trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

WasDennNun

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Antw:Zulassung zum Stellenbesetzungsverfahren
« Antwort #2 am: 29.11.2019 07:22 »
Dumm halt vom AG sich selbst zu beschränken bei der Ausschreibung
Waren wieder Profies am Werk.
Man kann ja die Ausschreibung offiziell ändern und dann kannste dich nochmal bewerben.

Jemand

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Antw:Zulassung zum Stellenbesetzungsverfahren
« Antwort #3 am: 29.11.2019 08:25 »
Jap, das mit der Änderung war auch die Idee meines Chefs, der mir natürlich gerne die Chance zur Bewerbung geben würde. Laut Personalstelle kann die Ausschreibung nicht mehr geändert werden, da sie bereits veröffentlicht wurde.

Es ist für mich nur wirklich mehr als ärgerlich, dass dieser fehlende Satz mir im Weg steht....

Spid

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Antw:Zulassung zum Stellenbesetzungsverfahren
« Antwort #4 am: 29.11.2019 08:28 »
Es handelt sich um kein tarifliches Problem. Voraussetzungen für Einstellung/Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Wastelandwarrior

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Antw:Zulassung zum Stellenbesetzungsverfahren
« Antwort #5 am: 29.11.2019 10:25 »
Frohes Fest. Ich schicke Sheldon und Marvin (den Roboter vom Anhalter) vorbei.  ;D

dieselschweif

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Antw:Zulassung zum Stellenbesetzungsverfahren
« Antwort #6 am: 29.11.2019 10:55 »
Vielleicht war es aber auch nicht gewollt, das du dich auf diese Stelle bewirbst. Die Aussage, dass die Auschreibung nicht geändert werden kann, bestärkt meinen Verdacht.

Oft haben die Entscheider ja schon eine Besetzung im Sinn. Dann wird halt die Ausschreibung für den einen formuliert.

Mir haben auch schon vermeintlich wohlgesonnen Chefs ins Gesicht gelogen...

Trotzdem hoffe ich auf integere Vorgesetzte bei dir und wünsche viel Glück.

WasDennNun

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Antw:Zulassung zum Stellenbesetzungsverfahren
« Antwort #7 am: 29.11.2019 11:21 »
Laut Personalstelle kann die Ausschreibung nicht mehr geändert werden, da sie bereits veröffentlicht wurde.
Auch wenn offtopic, weil nicht vom TV geregelt.

Stimmt diese Aussage?
Kann nicht der AG die Ausschreibung ändern, insbesondere in Richtung mehr dürfen sich bewerben.
Was hindert in rechtlich daran?
Weil er damit eben mehr Bewerber erreichen will. (anders könnte es natürlich aussehen, wenn er hinterher Einschränkungen macht, so dass schon abgegebene Bewerbung rausfallen würden) aber so?

Jemand

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Antw:Zulassung zum Stellenbesetzungsverfahren
« Antwort #8 am: 29.11.2019 11:56 »
Vielleicht war es aber auch nicht gewollt, das du dich auf diese Stelle bewirbst. Die Aussage, dass die Auschreibung nicht geändert werden kann, bestärkt meinen Verdacht.

Oft haben die Entscheider ja schon eine Besetzung im Sinn. Dann wird halt die Ausschreibung für den einen formuliert.

Mir haben auch schon vermeintlich wohlgesonnen Chefs ins Gesicht gelogen...

Trotzdem hoffe ich auf integere Vorgesetzte bei dir und wünsche viel Glück.

Ob Wahrheit oder nicht kann ich natürlich ohne Lügendetektor nicht feststellen, aber mein Chef hat zugegeben, dass es von ihm Nachlässigkeit bei der Erstellung der Ausschreibung gewesen ist.

Davon abgesehen hat mein Chef vorher schon mit mir geredet und gesagt wie er sich das organisatorisch vorstellen würde, wenn ich die Stelle bekomme. Also sehr wohlwollend.

Jemand

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Antw:Zulassung zum Stellenbesetzungsverfahren
« Antwort #9 am: 29.11.2019 12:01 »
Laut Personalstelle kann die Ausschreibung nicht mehr geändert werden, da sie bereits veröffentlicht wurde.
Auch wenn offtopic, weil nicht vom TV geregelt.

Stimmt diese Aussage?
Kann nicht der AG die Ausschreibung ändern, insbesondere in Richtung mehr dürfen sich bewerben.
Was hindert in rechtlich daran?
Weil er damit eben mehr Bewerber erreichen will. (anders könnte es natürlich aussehen, wenn er hinterher Einschränkungen macht, so dass schon abgegebene Bewerbung rausfallen würden) aber so?

Das ist eben die Sache. Die Personalstelle argumentiert so, dass die Ausschreibung ja schon veröffentlicht wurde und nun eine Änderung nicht mehr durchzuführen sei. Meine Logik sagt aber genau das was Du schon geschrieben hast. Ich denke auch, dass eine Lockerung der Bestimmungen im Ermessen des AG liegt und nicht an Gesetzmäßigkeiten geknüpft ist. Nur möchte man sich jetzt mit der Personalstelle anlegen? Dann hat man hinterher ne rote Lampe an...

Manchmal ist man der Hund und manchmal ist man der Baum...
« Last Edit: 29.11.2019 12:12 von Jemand »