Daneben vermutlich auch darauf, dass der Tarifvertrag zwischen Tarifgebiet West und Ost unterscheidet und es nicht 70,28% des Monatsbruttos sind sondern [70,28%] "des der/dem Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts; unberücksichtigt bleiben hierbei das zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahlte Entgelt (mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Überstunden und Mehrarbeit), Leistungszulagen, Leistungs- und Erfolgsprämien."