Autor Thema: Jahressonderzahlung  (Read 3860 times)

ColeTrickle

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Jahressonderzahlung
« am: 29.11.2019 11:41 »
Hallo zusammen,

sehe ich das richtig, dass die Jahressonderzahlung im TVöD VKA in den Entgeltgruppen E9 - E12 dieses Jahr 70,28 % des Monatsbruttos ist?

http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/a/2016/sonderzahlung.vka.html


Spid

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 29.11.2019 11:44 »
Nein.

ColeTrickle

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #2 am: 29.11.2019 11:52 »
Nein.

Wäre jemand anderes so nett, mir kurz zu erklären, wieso nicht? Und, wenn möglich, den Prozentsatz der oben genannten Gruppe mitzuteilen?

BAT

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #3 am: 29.11.2019 11:54 »
Du hast recht.

Der Vorredner wollte wohl nur darauf hinaus, daß es keine E9 mehr gibt.

Lars73

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #4 am: 29.11.2019 11:57 »
Daneben vermutlich auch darauf, dass der Tarifvertrag zwischen Tarifgebiet West und Ost unterscheidet und es nicht 70,28% des Monatsbruttos sind sondern [70,28%] "des der/dem Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts; unberücksichtigt bleiben hierbei das zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahlte Entgelt (mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Überstunden und Mehrarbeit), Leistungszulagen, Leistungs- und Erfolgsprämien."

Spid

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #5 am: 29.11.2019 11:59 »
Eben - und das kann ein ganz erheblicher Unterschied sein!

ColeTrickle

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #6 am: 29.11.2019 12:01 »
ok,vielen Dank "BAT" und "Lars73". Es sind im Tarifgebiet West, für jemanden in der E10 also 70,28 % des in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts? 

Spid

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #7 am: 29.11.2019 12:03 »
Unter der Prämisse, daß die Entgeltgruppe am 01.09.2019 ebenfalls die E10 war und unter den Einschränkungen hinsichtlich des Entgelts, die @Lars73 zutreffend zitiert hat, ist das korrekt.

BAT

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Antw:Jahressonderzahlung
« Antwort #8 am: 29.11.2019 12:05 »
ok,vielen Dank "BAT" und "Lars73". Es sind im Tarifgebiet West, für jemanden in der E10 also 70,28 % des in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts?

Du musst zudem am 01.12. des betreffenden Jahres beschäftigt sein, etc...