Autor Thema: Wartezeit bei höherer Stufenzuordnung  (Read 2156 times)

Doraymefayzo

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Wartezeit bei höherer Stufenzuordnung
« am: 29.11.2019 11:58 »
Evtl. wurde diese Frage schon einmal gestellt, aber ich habe auf die schnelle nichts gefunden.

Wenn ich in einer EG bei Vertragsbeginn in Stufe 2 oder 3 eingestuft werde, ist dann die Wartezeit auch wie vorher, also 2 Jahre in zwei, drei Jahre in 3 usw. oder muss man dann auf die nächste Stufe auch nur ein Jahr warten wie von 1 auf 2?

WasDennNun

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Antw:Wartezeit bei höherer Stufenzuordnung
« Antwort #1 am: 29.11.2019 12:01 »
2 Jahre 2 drei in 3....