Hallo Zusammen,
folgender Fall:
Eine Stelle wurde ausgeschrieben. Diese Stelle ist nach EG11 bewertet. Zugangsvoraussetzungen sind wie folgt:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- eine sonstige vergleichbare Ausbildung mit entsprechenden Zusatzqualifikationen und nachgewiesenen gleichwertigen Fähigkeiten mit entsprechender Berufserfahrung
- sonstige(r) Verwaltungsfachangestellte(r) / Verwaltungsfachwirt(-in), die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Ich habe Berufserfahrung in dem geforderten Fachbereich, bin aber kein sonstige(r) Verwaltungsfachangestellte(r) / Verwaltungsfachwirt(-in). Meine Berufserfahrungen bilden meine Kenntnisse durch vorherige Beschäftigungen. Die Stelle wäre in der Abteilung in der ich momentan schon tätig bin. Teilaufgaben dieser ausgeschriebenen Stelle führe ich auch jetzt schon aus.
Nun habe ich mich auf die ausgeschriebene Stelle beworben. Die Personalabteilung meldet zurück, dass die Befähigung die Tätigkeiten auszuüben, durch meine Berufserfahrung deutlich wird, jedoch in den Anforderungen bei der Stellenausschreibung fehlt, dass der Bewerber auch aufgrund von einschlägiger Berufserfahrung die Anforderungen für die Stelle erfüllen kann. Weil dieser Satz in der Ausschreibung fehlt, soll ich jetzt zum Verfahren nicht zugelassen werden.
Ist es wirklich so, dass es in so einem Fall keine Möglichkeit gibt?