Danke für die Antwort, leider verstehe ich sie nicht so ganz. Was ist an der Prämisse falsch? Da ich am 1.12. nicht im Arbeitsverhältnis stehe, entfällt der Anspruch, wie oben geschrieben.
Das BAG Urteil ist mir auch bekannt, ist aber in diesem Fall nicht hilfreich, da die Klägerin am 1.12. im Arbeitsverhältnis stand. Meine Frage ist eher, ob es möglich ist eine Sonderzahlung zu erhalten, wenn der Arbeitsvertrag am 30.11. endet und erst nach dem 1.12. wieder beginnt.