Autor Thema: Kürzung Jahressonderzahlung während Elternzeit  (Read 2841 times)

Adelheid

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Hallo zusammen, leider beschäftigt mich gerade folgender Sachverhalt:

Ich habe nun meine Jahressonderzahlung bekommen um 8/12 oder besser gesagt 2/3 gekürzt. Es sind Brutto 566,32 €.

Angestellt bin ich seit dem 01.05.2018 mit folgender Rechtsgrundlage:

"Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem TVÖD und dem besonderen Teil Krankenhäuser und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich der VKA jeweils geltenden Fassung einschließlich  des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA). Außerdem finden die im Bereich des Arbeitgebers jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge und die weiteren für die Beschäftigten der Stadt ... geltenden sonstigen Bestimmungen Anwendung."

Die Eingruppierung ist E8 Stufe 3

Ab dem 31.10.2018 hatte ich ein individuelles Beschäftigungsverbot. Ab dem 28.12.2018 war ich bis zum 06.04.2019 in Mutterschutz. Meine Tochter wurde am 09.02.2019 geboren. In Elternzeit bin ich seit dem 07.04.2019 bis voraussichtlich 08.02.2021.

Kann es sein, dass ich irgend etwas übersehen habe, so dass Paragraph 20 Absatz 4 c TVöD für mich nicht zutreffend ist ?
(Ich bin keine Ärztin.)

Spid

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Antw:Kürzung Jahressonderzahlung während Elternzeit
« Antwort #1 am: 29.11.2019 20:10 »
Die JSZ war nicht zu kürzen.

Adelheid

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Antw:Kürzung Jahressonderzahlung während Elternzeit
« Antwort #2 am: 30.11.2019 08:49 »
Hallo Spid, danke schonmal für die Antwort.
Und es ist sicher ausgeschlossen, dass es eine Klinik interne Sonderregelung geben könnte, welche Paragraph 20 abändert ? Ich kann das leider von zuhause aus nicht einsehen.

Wie gehe ich nun am besten vor ? Ich will ja auch niemand auf den Schlips treten. Reicht eine freundliche Email mit Verweis auf Paragraph 20 an die zuständige Personalerin (die ich eigentlich als erfahren einschätze) aus ?

Falls sich jemand über die Höhe der Zahlung wundert, ich bin nit einem Beschäftigungsumfang von 70 % eingestellt.

Spid

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Antw:Kürzung Jahressonderzahlung während Elternzeit
« Antwort #3 am: 30.11.2019 09:16 »
Sofern auf das Arbeitsverhältnis der TVÖD Anwendung findet, kann nur dann, wenn keine beiderseitige Tarifbindung besteht und nur durch einzelvertragliche Vereinbarung zu Deinem Nachteil davon abgewichen werden. Wenn also in Deinem Arbeitsvertrag nichts davon steht, gibt es auch keine Abweichung.

Ich würde den AG mit Fristsetzung von 2 Wochen zur Zahlung auffordern und nach Verstreichen der Frist Lohnklage beim ArbG erheben.