Autor Thema: Einstufung  (Read 4077 times)

Lolanick

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Einstufung
« am: 30.11.2019 13:35 »
Hallo!

Frage: mein Kollege war beim landratsamt in EG6/5 eingruppiert. Durch die Überleitung zum 01.01.2017 kam er in EG7/4.
Nun hat er den Arbeitgeber gewechselt zur Stadt. Die Stelle ist nach EG 6 bewertet.
In welche Stufe könnte er eingestuft werden???
(Er hat EG 6/4 erhalten!!!) ich halte das nicht für korrekt.
Was meint ihr? Kann er die Vorerfahrung nicht geltend machen???

Spid

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Antw:Einstufung
« Antwort #1 am: 30.11.2019 13:40 »
Eine Überleitung aus E6/5 in E7/4 war nicht möglich.

Anspruch bei Einstellung besteht auf Stufe zwei bzw. drei bei mindestens einem bzw. drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung.

WasDennNun

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Antw:Einstufung
« Antwort #2 am: 30.11.2019 15:49 »
Der AG hätte wenn er gewollt hätte auch Stufe 5 geben können, wenn er förderliche Zeiten anerkannt hätte.

Lolanick

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Antw:Einstufung
« Antwort #3 am: 30.11.2019 16:03 »
Warum war die Überleitung in die 7/4 nicht möglich??

Es ist doch so, dass wenn man innerhalb der öffentlich verwaltung wechselt, man die Stufe mitnimmt.
Mein Kollege ist seit der Ausbildung mlt 16 Jahren beim LRA gewesen.
Jetzt wurde ihm durch den Arbeitgeberwechsel die Überleitung beim alten AG zum Nachteil ......

Spid

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Antw:Einstufung
« Antwort #4 am: 30.11.2019 16:10 »
Warum war die Überleitung in die 7/4 nicht möglich??

Weil die Überleitung unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe erfolgte, §29a Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA.

Zitat
Es ist doch so, dass wenn man innerhalb der öffentlich verwaltung wechselt, man die Stufe mitnimmt.
Mein Kollege ist seit der Ausbildung mlt 16 Jahren beim LRA gewesen.
Jetzt wurde ihm durch den Arbeitgeberwechsel die Überleitung beim alten AG zum Nachteil ......

Nein, das ist nicht so.

Pan Tau

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Antw:Einstufung
« Antwort #5 am: 30.11.2019 19:52 »
Sofern Dein Kollege das 40. Lebensjahr vollendet hat, hat er trotz einer Beschäftigungsdauer von 16 Jahren im ÖD überdies seine sog. Unkündbarkeit verloren!

Kryne

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Antw:Einstufung
« Antwort #6 am: 02.12.2019 08:46 »

Mein Kollege ist seit der Ausbildung mlt 16 Jahren beim LRA gewesen.
Jetzt wurde ihm durch den Arbeitgeberwechsel die Überleitung beim alten AG zum Nachteil ......

Der AG hätte ihm auch die Stufe 5 geben können.

Auf gut Deutsch, hätte dein Kollege das aushandeln können / müssen bei der Einstellung. Der AG schaut natürlich, dass er so günstig weg kommt wie möglich. Hierbei werden AN natürlich auch regelmäßig angelogen (ob bewusst oder unbewusst stelle ich mal dahin) mit Sätzen wie "Wir können nur E6/4 bieten, wenn sie aktuell E7/4 haben".