Hallo zusammen, leider beschäftigt mich gerade folgender Sachverhalt:
Ich habe nun meine Jahressonderzahlung bekommen um 8/12 oder besser gesagt 2/3 gekürzt. Es sind Brutto 566,32 €.
Angestellt bin ich seit dem 01.05.2018 mit folgender Rechtsgrundlage:
"Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem TVÖD und dem besonderen Teil Krankenhäuser und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich der VKA jeweils geltenden Fassung einschließlich des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA). Außerdem finden die im Bereich des Arbeitgebers jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge und die weiteren für die Beschäftigten der Stadt ... geltenden sonstigen Bestimmungen Anwendung."
Die Eingruppierung ist E8 Stufe 3
Ab dem 31.10.2018 hatte ich ein individuelles Beschäftigungsverbot. Ab dem 28.12.2018 war ich bis zum 06.04.2019 in Mutterschutz. Meine Tochter wurde am 09.02.2019 geboren. In Elternzeit bin ich seit dem 07.04.2019 bis voraussichtlich 08.02.2021.
Kann es sein, dass ich irgend etwas übersehen habe, so dass Paragraph 20 Absatz 4 c TVöD für mich nicht zutreffend ist ?
(Ich bin keine Ärztin.)