Autor Thema: Entgeltgruppen E13 und höher mit Bachelor  (Read 16533 times)

Lurchi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Entgeltgruppen E13 und höher mit Bachelor
« am: 01.12.2019 12:35 »
Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage, die auch schon in anderen Foren gestellt wurde, allerdings nicht immer mit einer klaren Aussage.
Ich bin derzeit Angestellter in der freien Wirtschaft und habe eine Zusage für eine E11-Stelle im Bereich der IT. Ich selbst besitze einen Bachelor in Wirtschaftsinformatik.

Gerne würde ich (unter Inkaufnahme eines spürbaren Gehaltsverzichts) in den öffentlichen Dienst wechseln. Enorm wichtig ist mir hierbei allerdings, dass es Aufstiegsmöglichkeiten in nachfolgende Entgeltgruppen (E13 und höher) gibt, ohne zwangsläufig "die Schulbank erneut drücken zu müssen" - sprich: Ich habe nur bedingt Lust, einen Master zu machen, da ich für mich nach mehreren Praxisjahren mit Personalverantwortung keinen Mehrwert sehe.

Ich selbst habe bereits einige E14-Stellen gesichtet, die einen "abgeschlossenen Hochschulabschluss der Fachrichtung Informatik" fordern oder einen Master eines ähnlichen Fachgebiets. Diese Anforderung erfülle ich de facto nicht, da Wirtschaftsinformatik ungleich Informatik und Bachelor ungleich Master.


Ich befürchte nun, dass ich im Endeffekt keine großen Entwicklungsmöglichkeiten im ÖD habe - ein klares No Go. Gleichzeitig stelle ich mir natürlich die Frage, wie man weiterhin auf "Papierabschlüsse" anstatt auf Berufserfahrung setzt in Zeiten des absoluten Mangels an IT-Fachkräften. Das ist aber wohl eine andere Geschichte...

Wie seht ihr das? Gibt es echte Möglichkeiten der Eingruppierung in E13 und höher (bei Vorhandensein einer Stelle) OHNE einen Master? Oder handelt es sich hier nur um eine theoretische Möglichkeit?

Danke allen und einen frohen ersten Advent.

Spid

  • Gast
Antw:Entgeltgruppen E13 und höher mit Bachelor
« Antwort #1 am: 01.12.2019 12:39 »
Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand. Tariflich stellt die Eingruppierung eines ungelernten Schulabbrechers in E14 kein Problem dar.

Lurchi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Antw:Entgeltgruppen E13 und höher mit Bachelor
« Antwort #2 am: 01.12.2019 12:53 »
Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand. Tariflich stellt die Eingruppierung eines ungelernten Schulabbrechers in E14 kein Problem dar.

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Wieso werden dann auf vielen Webseiten Gruppen E13+ mit einem "wissenschaftlichen Hochschulstudium (Diplom oder Master)" verknüft? Siehe https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/entgeltgruppen.html.

Beschreibst du in deiner Aussage wie es theoretisch ist oder kommt es in der Praxis tatsächlich häufig vor, dass ein Master für EG13+ nicht mehr gefordert wird?

Spid

  • Gast
Antw:Entgeltgruppen E13 und höher mit Bachelor
« Antwort #3 am: 01.12.2019 12:57 »
Was irgendwelche Websites schreiben, ist doch egal. Das Internet ist doch das moderne Äquivalent zur Klowand, da kann jeder alles schreiben.

Ich habe zutreffend und abschließend die tariflichen Regelungen beschrieben. Tarifliche Regelungen des TV-L/TV-H sind das Thema dieses Unterforums.

Lurchi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Antw:Entgeltgruppen E13 und höher mit Bachelor
« Antwort #4 am: 01.12.2019 13:01 »
Was irgendwelche Websites schreiben, ist doch egal. Das Internet ist doch das moderne Äquivalent zur Klowand, da kann jeder alles schreiben.

Ich habe zutreffend und abschließend die tariflichen Regelungen beschrieben. Tarifliche Regelungen des TV-L/TV-H sind das Thema dieses Unterforums.

Das ist ja auch alles richtig, allerdings liegen Theorie und Praxis oftmals weit auseinander. Ich möchte für mich lediglich herausfinden, ob es echte Weiterentwicklungsmöglichkeiten gibt oder ich hier quasi schon am Limit einsteigen werde...

Spid

  • Gast
Antw:Entgeltgruppen E13 und höher mit Bachelor
« Antwort #5 am: 01.12.2019 13:10 »
Aufgrund der unmittelbaren Geltung der tariflichen Normen, stellen die tariflichen Regelungen hinsichtlich ihrer Regelungsgegenstände stets auch die Realität und somit auch die Praxis dar. Wie bereits ausgeführt, ist Stellenbesetzung kein tariflicher Regelungsgegenstand. Dieses Unterforum behandelt die tariflichen Regelungen des TV-L/TV-H.

Lurchi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Antw:Entgeltgruppen E13 und höher mit Bachelor
« Antwort #6 am: 01.12.2019 13:33 »
Okay, ich verstehe (oder eben auch nicht). Vermutlich habe ich das falsche Forum gewählt. Ich wollte lediglich wissen, ob es gängig ist im Bereich TV-L in E13+ eingruppiert zu werden, wenn man keinen Master mitbringt.

Ich verstehe, dass es die tariflichen Regelungen erlauben. Wie realistisch meine Möglichkeiten dann sind, also ob es häufig vorkommt oder eher einen exotischen Fall darstellt, versuche ich dann anderweitig herauszufinden.

Danke und Gruß

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Entgeltgruppen E13 und höher mit Bachelor
« Antwort #7 am: 01.12.2019 13:40 »
Wie seht ihr das? Gibt es echte Möglichkeiten der Eingruppierung in E13 und höher (bei Vorhandensein einer Stelle) OHNE einen Master? Oder handelt es sich hier nur um eine theoretische Möglichkeit?
Ja, erstens weil sich die Entgeltordnung ändern wird, zweitens weil es im öD nicht auf Abschlüsse ankommt, sondern auf auszuübende Tätigkeiten.
Es wird allerdings schwierig, weil viele Personale es scheuen dieses auch zu erkennen und glauben E14 Stellen darf man nur Masterabsolventen geben.

Solltest du als eine Stelle finden die zur E14 (Also innerhalb der EGO Teil I) führt. Dann würdest du zunächst nur E13 erhalten, bis du einen Master hast oder als sonstiger Beschäftigter anerkannt wirst.
Wenn der AG aber so dämlich ist und Dinge fordert (Master in Informatik), die er nur für wünschenswert erachten sollte, dann kann man da halt nichts machen. Hier findet mEn aber gerade in einigen Bereichen ein Umdenken statt.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Entgeltgruppen E13 und höher mit Bachelor
« Antwort #8 am: 01.12.2019 13:44 »
Okay, ich verstehe (oder eben auch nicht). Vermutlich habe ich das falsche Forum gewählt. Ich wollte lediglich wissen, ob es gängig ist im Bereich TV-L in E13+ eingruppiert zu werden, wenn man keinen Master mitbringt.
erstens sind diese Positionen im öD nicht gängig, da vielfach nicht erkannt wird, dass man mehr echte Informatiker braucht.
zweitens wird dann oft falsch ausgeschrieben, so dass nur Master zugelassen wird
drittens scheuen sich viele Personaler nach Lebenslauf zu beurteilen was jemand kann und wollen Papierabschlüsse haben damit sie den Ar* an der Wand haben.
Zitat
Ich verstehe, dass es die tariflichen Regelungen erlauben. Wie realistisch meine Möglichkeiten dann sind, also ob es häufig vorkommt oder eher einen exotischen Fall darstellt, versuche ich dann anderweitig herauszufinden.
Bei uns hättest du eine Chance, ob ITZ Bund o.ä. Bereiche mit E13er IT Stellen BSCler auf Master Stellen einstellen, hängt wohl von der Bewerberlage ab.

Spid

  • Gast
Antw:Entgeltgruppen E13 und höher mit Bachelor
« Antwort #9 am: 01.12.2019 13:48 »
Eingruppierung und Stellenbesetzung/Einstellung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Die Eingruppierung ist tariflich abschließend normiert. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Es ist mithin nicht nur gängig, sondern eine stets zwingende Folge, daß TB ohne Master in E13 und höher eingruppiert sind, wenn eine entsprechende auszuübende Tätigkeit vorliegt, die zu dieser Eingruppierung führt.

Ob eine entsprechende Tätigkeit übertragen wird, ist kein tariflicher Regelungsgegenstand. Eine entsprechende Frage würde ich im Unterfroum "allgemeine Diskussion" verorten, da keinerlei Zusammenhang zu den tariflichen Regelungen gegeben ist. Sofern Du nicht bereits bist, den konkreten AG und ggfs. auch noch Behörde und Standort zu offenbaren, wirst Du dort jedoch lediglich wertlose Beiträge in der Art von "wird bei uns so und so gehandhabt", was aber keinerlei Rückschluss auf die Mehrzahl oder Deinen spezifischen AG zuließe, als Antwort erhalten. Eine konkrete Einschätzung könnte hingegen ein Anruf in der Personalabteilung der entsprechenden Behörde bringen.

Lurchi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Antw:Entgeltgruppen E13 und höher mit Bachelor
« Antwort #10 am: 01.12.2019 14:20 »
Okay super, vielen Dank. Das hilft mir in der Tat erst einmal weiter. Ich werde mich entsprechend eurer Empfehlung noch einmal mit dem Personaler kurzschließen.

Viele Grüße

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 674
Antw:Entgeltgruppen E13 und höher mit Bachelor
« Antwort #11 am: 02.12.2019 08:52 »
Ja, erstens weil sich die Entgeltordnung ändern wird, zweitens weil es im öD nicht auf Abschlüsse ankommt, sondern auf auszuübende Tätigkeiten.
Es wird allerdings schwierig, weil viele Personale es scheuen dieses auch zu erkennen und glauben E14 Stellen darf man nur Masterabsolventen geben.

Es hat nichts mit Glauben zu tun sondern mit der Tatsache, daß man trotz der Unvergleichbarkeit keine Neiddebatte in der Behörde schaffen will. Ich kann mir das gegacker schon vorstellen, wenn ein ungelernter E13er neben einem verbeamteten Volljuristen im Zimmer sitzt oder ein Meister Vorgesetzer eines Dipl. Ing. wäre. (plakatives Beispiel).

Spid

  • Gast
Antw:Entgeltgruppen E13 und höher mit Bachelor
« Antwort #12 am: 02.12.2019 09:06 »
Wessen AN von Neid und Mißgunst zerfressen werden, weil jemand aufgrund seiner Eignung, Leistung und Befähigung auch ohne/mit geringerer formaler Bildungsqualifikation eine höhere Position erreicht, hat bei der Personalauswahl etwas grundlegend falsch gemacht.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Entgeltgruppen E13 und höher mit Bachelor
« Antwort #13 am: 02.12.2019 09:35 »
Ja, erstens weil sich die Entgeltordnung ändern wird, zweitens weil es im öD nicht auf Abschlüsse ankommt, sondern auf auszuübende Tätigkeiten.
Es wird allerdings schwierig, weil viele Personale es scheuen dieses auch zu erkennen und glauben E14 Stellen darf man nur Masterabsolventen geben.

Es hat nichts mit Glauben zu tun sondern mit der Tatsache, daß man trotz der Unvergleichbarkeit keine Neiddebatte in der Behörde schaffen will. Ich kann mir das gegacker schon vorstellen, wenn ein ungelernter E13er neben einem verbeamteten Volljuristen im Zimmer sitzt oder ein Meister Vorgesetzer eines Dipl. Ing. wäre. (plakatives Beispiel).
Also Doppelte Dummheit und nicht nur Unwissenheit. Gepaart mit MA die nicht zur Selbstreflektion neigen.
Da bin ich froh das in meinem Umfeld es Änderungen in der geistige Haltung gibt.

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 674
Antw:Entgeltgruppen E13 und höher mit Bachelor
« Antwort #14 am: 02.12.2019 09:59 »
Das mag zwar sein, aber wenn ich jemand brauche der wissenschaftlich arbeiten, wäre es für mich schon vorteilhaft, wenn er einen derartigen Abschluss vorweisen kann. Ich gehe davon aus, dass es nicht viele gibt, die das ohne ein derartiges Studium könnten. Die Grenze zwischen E 5-E9 und E9-E12 halte ich da eher für fließend.