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Aufstiegsmöglichkeiten als Angestellter im TV-L bei der Polizei

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Lurchi:
Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit, eine Stelle im Bereich der Sicherung von digitalen Spuren bei der Polizei anzunehmen. Die Stelle ist im TV-L der EG 11 zugeordnet. Ich selbst besitze einen Bachelor in Wirtschaftsinformatik.

Da ich noch jung bin (Mitte 20), interessiere ich mich natürlich konkret bezogen auf den genannten AG für meine Aufstiegsmöglichkeiten/Zukunftsperspektive und stelle mir die nachfolgenden Fragen:

1) Ist der Master in diesem Bereich tatsächlich immer noch eine Voraussetzung für Stellen mit EG13+ oder bietet sich hier auch die Möglichkeit, über Berufserfahrung/sonstiger Beschäftigter zu argumentieren?
2) Im Bereich der Polizei stelle ich es mir prinzipiell als TB "schwieriger" vor bzw. könnte mir denken, dass gewisse höhere Positionen nicht von TB ausgeübt werden können. Ist meine Angst hier begründet?

Hintergrund der Frage: Ich möchte ungern, dass meine Entwicklungsmöglichkeiten mit der E11-Stelle schon jetzt beendet sind. Vielleicht gibt es ja jemanden, der für den genannten Bereich einige Erfahrungen teilen kann.

Danke vorab und viele Grüße

WasDennNun:
zu 1) Master als Voraussetzung? War es noch nie und wird es auch nicht sein. Man scheut sich allerdings oft einen nicht Master auf entsprechende Stellen zu setzen. Im IT Bereich gibt es 2021 eine Änderung in der EGO, die es erlaubt auch ohne Voraussetzung (Master) in der Person E13 zu erhalten.
Du würdest allerdings nur E12 bezahlt bekommen.
Allerdings muss du davon ausgehen, dass in der Regel ja ein Master bevorzugt wird, sofern er Mitbewerber ist.
zu 2) Jain, es gibt halt wenig E13+ Stellen in der IT im öD. und selten werden Leitungspositionen (Referatsleitung etc.) an TB vergeben. Hier und da habe ich aber solche Stellen schon antreffen können.

Im Bereich der IT Forensik / Cypercrime rüstet der Staat ja gerade auf, da solltest du dich dann hin orientieren.

An der jetzigen Stelle dürfte da bei E11 in deinem Bereich idR Schluss sein. Ich kenne E13er IT Stellen nur in den Mittelbehörden und höher, sowie beim Bund, aber weniger in der Fläche.

nichts_tun:
Zu 1)
Es kommt zunächst darauf an, welcher Abschnitt der EGO einschlägig ist. Nach dem SV zu urteilen, könnte eine IT-spezifische Tätigkeit vorliegen, welche ab 01.01.2021 im Teil II Abschnitt 11 EGO neu geregelt wird. Dort sind Tätigkeitsmerkmale bis zur EG 13 ausgebracht, welche mit einem entsprechenden Bachelorabschluss erreicht werden können.

Allgemein gilt, dass Stellenbesetzungen tariflich nur dann Anforderungen in der Person zu prüfen sind, wenn dies vorgeschrieben ist (bspw. ein entsprechender IT-geprägter Bachelorabschluss). Ansonsten entscheidet der AG über das Anforderungsprofil. Da ist der Regelfall - das sind nur meine Erfahrungen -, dass ab EG 13 im Teil I der EGO zum TV-L (bei Vorliegen eines sog.  akademischer Zuschnitts) auch ein entsprechender Abschluss gefordert wird. Die Regelungen zum sonstigen Beschäftigen werden äußerst selten erreicht und angewandt; wie dies bei der Polizei ider Fall ist,  ist mir allerdings nicht bekannt.

Zu 2)
Diese Angst ist meiner Ansicht nach unbegründet. Ob der Status als Beamter oder TB gegeben ist, ist für die Ausübung von Tätigkeiten irrelevant.

Lurchi:

--- Zitat von: WasDennNun am 02.12.2019 10:09 ---zu 1) Master als Voraussetzung? War es noch nie und wird es auch nicht sein. Man scheut sich allerdings oft einen nicht Master auf entsprechende Stellen zu setzen. Im IT Bereich gibt es 2021 eine Änderung in der EGO, die es erlaubt auch ohne Voraussetzung (Master) in der Person E13 zu erhalten.
Du würdest allerdings nur E12 bezahlt bekommen.
Allerdings muss du davon ausgehen, dass in der Regel ja ein Master bevorzugt wird, sofern er Mitbewerber ist.
zu 2) Jain, es gibt halt wenig E13+ Stellen in der IT im öD. und selten werden Leitungspositionen (Referatsleitung etc.) an TB vergeben. Hier und da habe ich aber solche Stellen schon antreffen können.

Im Bereich der IT Forensik / Cypercrime rüstet der Staat ja gerade auf, da solltest du dich dann hin orientieren.

An der jetzigen Stelle dürfte da bei E11 in deinem Bereich idR Schluss sein. Ich kenne E13er IT Stellen nur in den Mittelbehörden und höher, sowie beim Bund, aber weniger in der Fläche.

--- End quote ---

Vielen Dank! Folgende Anmerkungen von meiner Seite:
1) Die Stelle hängt tatsächlich im Bereich Cybercrime. Für mich ist das ein Wachstumsfeld und der Bereich wird gerade frisch aufgebaut. Insofern ist man jetzt "ganz vorne dabei". Natürlich hat niemand eine Glaskugel, aber das Werte ich schon als eine Perspektive.

2) Ich habe bereits einiges für die Änderung in der EGO gelesen. Ist deine genannte Logik auch auf EG14-Stellen anwendbar (also bei einem fehlenden Master bekommt man EG13)? Mir ist natürlich bewusst, dass die Stellen selten sind.


Last but not least: Sicherlich bietet sich auch die Möglichkeit einer Verbeamtung wenn man sich entsprechend gut macht und der AG ein Interesse an einer Bindung hat. Das ist sicherlich auch nicht immer sinnvoll, könnte aber ebenfalls als Perspektive gewertet werden.

Beste Grüße

WasDennNun:
Bei fehlender Voraussetzung in der Person, erhält man das Entgelt der nächsten niedrigeren EG.

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