Autor Thema: Aufstiegsmöglichkeiten als Angestellter im TV-L bei der Polizei  (Read 7153 times)

Lurchi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit, eine Stelle im Bereich der Sicherung von digitalen Spuren bei der Polizei anzunehmen. Die Stelle ist im TV-L der EG 11 zugeordnet. Ich selbst besitze einen Bachelor in Wirtschaftsinformatik.

Da ich noch jung bin (Mitte 20), interessiere ich mich natürlich konkret bezogen auf den genannten AG für meine Aufstiegsmöglichkeiten/Zukunftsperspektive und stelle mir die nachfolgenden Fragen:

1) Ist der Master in diesem Bereich tatsächlich immer noch eine Voraussetzung für Stellen mit EG13+ oder bietet sich hier auch die Möglichkeit, über Berufserfahrung/sonstiger Beschäftigter zu argumentieren?
2) Im Bereich der Polizei stelle ich es mir prinzipiell als TB "schwieriger" vor bzw. könnte mir denken, dass gewisse höhere Positionen nicht von TB ausgeübt werden können. Ist meine Angst hier begründet?

Hintergrund der Frage: Ich möchte ungern, dass meine Entwicklungsmöglichkeiten mit der E11-Stelle schon jetzt beendet sind. Vielleicht gibt es ja jemanden, der für den genannten Bereich einige Erfahrungen teilen kann.

Danke vorab und viele Grüße

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
zu 1) Master als Voraussetzung? War es noch nie und wird es auch nicht sein. Man scheut sich allerdings oft einen nicht Master auf entsprechende Stellen zu setzen. Im IT Bereich gibt es 2021 eine Änderung in der EGO, die es erlaubt auch ohne Voraussetzung (Master) in der Person E13 zu erhalten.
Du würdest allerdings nur E12 bezahlt bekommen.
Allerdings muss du davon ausgehen, dass in der Regel ja ein Master bevorzugt wird, sofern er Mitbewerber ist.
zu 2) Jain, es gibt halt wenig E13+ Stellen in der IT im öD. und selten werden Leitungspositionen (Referatsleitung etc.) an TB vergeben. Hier und da habe ich aber solche Stellen schon antreffen können.

Im Bereich der IT Forensik / Cypercrime rüstet der Staat ja gerade auf, da solltest du dich dann hin orientieren.

An der jetzigen Stelle dürfte da bei E11 in deinem Bereich idR Schluss sein. Ich kenne E13er IT Stellen nur in den Mittelbehörden und höher, sowie beim Bund, aber weniger in der Fläche.

nichts_tun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 774
Zu 1)
Es kommt zunächst darauf an, welcher Abschnitt der EGO einschlägig ist. Nach dem SV zu urteilen, könnte eine IT-spezifische Tätigkeit vorliegen, welche ab 01.01.2021 im Teil II Abschnitt 11 EGO neu geregelt wird. Dort sind Tätigkeitsmerkmale bis zur EG 13 ausgebracht, welche mit einem entsprechenden Bachelorabschluss erreicht werden können.

Allgemein gilt, dass Stellenbesetzungen tariflich nur dann Anforderungen in der Person zu prüfen sind, wenn dies vorgeschrieben ist (bspw. ein entsprechender IT-geprägter Bachelorabschluss). Ansonsten entscheidet der AG über das Anforderungsprofil. Da ist der Regelfall - das sind nur meine Erfahrungen -, dass ab EG 13 im Teil I der EGO zum TV-L (bei Vorliegen eines sog.  akademischer Zuschnitts) auch ein entsprechender Abschluss gefordert wird. Die Regelungen zum sonstigen Beschäftigen werden äußerst selten erreicht und angewandt; wie dies bei der Polizei ider Fall ist,  ist mir allerdings nicht bekannt.

Zu 2)
Diese Angst ist meiner Ansicht nach unbegründet. Ob der Status als Beamter oder TB gegeben ist, ist für die Ausübung von Tätigkeiten irrelevant.

Lurchi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
zu 1) Master als Voraussetzung? War es noch nie und wird es auch nicht sein. Man scheut sich allerdings oft einen nicht Master auf entsprechende Stellen zu setzen. Im IT Bereich gibt es 2021 eine Änderung in der EGO, die es erlaubt auch ohne Voraussetzung (Master) in der Person E13 zu erhalten.
Du würdest allerdings nur E12 bezahlt bekommen.
Allerdings muss du davon ausgehen, dass in der Regel ja ein Master bevorzugt wird, sofern er Mitbewerber ist.
zu 2) Jain, es gibt halt wenig E13+ Stellen in der IT im öD. und selten werden Leitungspositionen (Referatsleitung etc.) an TB vergeben. Hier und da habe ich aber solche Stellen schon antreffen können.

Im Bereich der IT Forensik / Cypercrime rüstet der Staat ja gerade auf, da solltest du dich dann hin orientieren.

An der jetzigen Stelle dürfte da bei E11 in deinem Bereich idR Schluss sein. Ich kenne E13er IT Stellen nur in den Mittelbehörden und höher, sowie beim Bund, aber weniger in der Fläche.

Vielen Dank! Folgende Anmerkungen von meiner Seite:
1) Die Stelle hängt tatsächlich im Bereich Cybercrime. Für mich ist das ein Wachstumsfeld und der Bereich wird gerade frisch aufgebaut. Insofern ist man jetzt "ganz vorne dabei". Natürlich hat niemand eine Glaskugel, aber das Werte ich schon als eine Perspektive.

2) Ich habe bereits einiges für die Änderung in der EGO gelesen. Ist deine genannte Logik auch auf EG14-Stellen anwendbar (also bei einem fehlenden Master bekommt man EG13)? Mir ist natürlich bewusst, dass die Stellen selten sind.


Last but not least: Sicherlich bietet sich auch die Möglichkeit einer Verbeamtung wenn man sich entsprechend gut macht und der AG ein Interesse an einer Bindung hat. Das ist sicherlich auch nicht immer sinnvoll, könnte aber ebenfalls als Perspektive gewertet werden.

Beste Grüße

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Bei fehlender Voraussetzung in der Person, erhält man das Entgelt der nächsten niedrigeren EG.

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,455
Du solltest davon ausgehen, dass Du bei der Polizei ohne Master eher nicht über die E 11 hinauskommen wirst. Für Funktionen mit E 13 aufwärts, sofern diese bei der Polizei überhaupt existieren, wird regelmäßig ein Master vorausgesetzt. Das gilt allerdings auch für das Gros der anderen öffentlichen Arbeitgeber.

Lurchi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Du solltest davon ausgehen, dass Du bei der Polizei ohne Master eher nicht über die E 11 hinauskommen wirst. Für Funktionen mit E 13 aufwärts, sofern diese bei der Polizei überhaupt existieren, wird regelmäßig ein Master vorausgesetzt. Das gilt allerdings auch für das Gros der anderen öffentlichen Arbeitgeber.

Hm, das wäre für mich fast nicht akzeptabel. Ich möchte es mir nicht schönreden, aber in dem Wachstumsmarkt kann ich mir fast gar nicht vorstellen, dass nicht auch höhere Stellen abfallen werden. Im Zeitalter von Fachkräftemangel - insbesondere in der IT - wäre man blöd, auf so ein Stück Papier zu pochen...

yamato

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 318
Im Zeitalter von Fachkräftemangel - insbesondere in der IT - wäre man blöd, auf so ein Stück Papier zu pochen...

Willkommen im öffentlichen Dienst !

Mal im Ernst, wenn Dich dei Stelle interessiert und Du nicht gerade extrem lukrative Angebote anderer AG hast bewirb Dich doch erstmal. Der Vorteile des Angestellten ggü. dem Beamten ist ja gerade die Flexibilität.
Wenn Dir nicht mehr gefällt oder die Aufstiegsmöglichkeiten tatsächlich fehlen sollten bewirbst Du Dich einfach weg.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Hm, das wäre für mich fast nicht akzeptabel. Ich möchte es mir nicht schönreden, aber in dem Wachstumsmarkt kann ich mir fast gar nicht vorstellen, dass nicht auch höhere Stellen abfallen werden. Im Zeitalter von Fachkräftemangel - insbesondere in der IT - wäre man blöd, auf so ein Stück Papier zu pochen...
Nun, nach meiner Erfahrung und der real im öD gelebten Vorgehensweise, ändert sich hier an einigen Stellen gerade etwas in der Vorgehensweise. Aber im öD mahlen die Mühlen langsamer als in der pW und die geistige Flexibitlität vieler Verantwortlicher ist halt auf Verwaltungsvorgehen spezialisiert.
Und Leitungsebene werden idR traditionell mit Juristen besetzt und evtl. ein paar Aufsteiger, noch sind auf technischen Leitungsposten hier weniger Fachkräfte am start als es notwendig wäre, ist aber auch im Wandel (so weit ich es überblicken kann)
Andererseits warum soll ich auf einen BSc Zettel pochen, ein FI kann dass doch auch.

Fakt ist, dass die E13er Tätigkeiten einen Befähigungen benötigen, die über das reine Handwerk, was man als FI und BSc gelehrt bekommt hinaus geht.
Ob der Master ein gute Nachweis ist, dass jemand diese Befähigungen hat? Nein, nicht unbedingt. Um sich da sicher zu sein müsste man an der Stelle eine Promotion verlangen, denn die haben ja tatsächliche einen Nachweis erbracht, dass sie Breit und Tief denken und arbeiten können.
Ob das als Nachweis reicht um die Stelle auch gut auszuüben (weil vielleicht auch kommunikative Fähigkeiten nötig sind, etc..) Nein, auch nicht, die gibt es nämlich nicht, diese Nachweise, außer die Probezeit.

Und jetzt umgekehrt, bei uns hättest du auf ner E13er Stelle geringe Chancen, nicht weil du keine Master hast, sondern weil du zu Jung bist, als dass man dir eben diese Nebenfähigkeiten zutraut, da müsste dein Lebenslauf schon was hermachen, oder du schon ein paar Jahre unter Beobachtung der Entscheider stehen.
Dazu musst du in einem grossem IT Bereich anfangen zuarbeiten (Mittelbehörden, Landesrechenzentren etc.) und mit der Zeit dich hoch arbeiten. Immer im Hinterkopf habend: Der marginal schlechtere MSc wird dem BSc vorgezogen, außer man kann dadurch eine EG sparen.  :'(

BTW:  E13+ Stellen in der Verwaltung/Polizei/Bund sind nicht geprägt von IT Tätigkeiten im Sinne von programmieren, Systeme verwalten und andere Dinge des Tagesgeschäftes, sondern gehen dann schon mehr in die strategischen Bereiche und Leitungsebene rein (nicht unbedingt mit Teamleitung zu verwechseln).

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,455
Hm, das wäre für mich fast nicht akzeptabel. Ich möchte es mir nicht schönreden, aber in dem Wachstumsmarkt kann ich mir fast gar nicht vorstellen, dass nicht auch höhere Stellen abfallen werden. Im Zeitalter von Fachkräftemangel - insbesondere in der IT - wäre man blöd, auf so ein Stück Papier zu pochen...
Man wird Dich eines Besseren belehren. Geh bitte davon aus, dass sich insb. größere und große Institutionen bis auf Weiteres an derartigen Formalia orientieren werden. Ausnahmen bilden m. E. allenfalls kleine Behörden (kleine Kommunalverwaltungen, Hochschulverwaltungen etc.), die jedoch regelmäßig keine Stellen für Informatiker im von Dir angestrebten Entgeltniveau vorhalten.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Hm, das wäre für mich fast nicht akzeptabel. Ich möchte es mir nicht schönreden, aber in dem Wachstumsmarkt kann ich mir fast gar nicht vorstellen, dass nicht auch höhere Stellen abfallen werden. Im Zeitalter von Fachkräftemangel - insbesondere in der IT - wäre man blöd, auf so ein Stück Papier zu pochen...
Man wird Dich eines Besseren belehren. Geh bitte davon aus, dass sich insb. größere und große Institutionen bis auf Weiteres an derartigen Formalia orientieren werden. Ausnahmen bilden m. E. allenfalls kleine Behörden (kleine Kommunalverwaltungen, Hochschulverwaltungen etc.), die jedoch regelmäßig keine Stellen für Informatiker im von Dir angestrebten Entgeltniveau vorhalten.
Meine Wahrnehmung bei den aktuellen Ausschreibungen, bei denen ich beteiligt war, ist eine andere. Da werden auf 13er durchaus BScler zugelassen, wenn die Vita stimmt. Und da gehts eben um große Institutionen.
Bei einigen hat da ein entsprechendes Umdenken stattgefunden.

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,455
Wie viele Fälle kennst Du denn, wo ein Bachelor auf E 13 sitzt, als Informatiker?

Lurchi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Und noch einmal einen Schritt weiter gedacht: Wird die Änderung der EGO ab dem 01.01.2021 nicht auch dazu führen, dass EG13 ohne Master weiter geöffnet wird? So hatte ich die Änderung eigentlich verstanden...

Oder handelt es sich hier um eine Änderung, die in der Praxis nicht wirklich umgesetzt wird?

nichts_tun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 774
Wie viele Fälle kennst Du denn, wo ein Bachelor auf E 13 sitzt, als Informatiker?

Ab 01.01.2021, sofern in einem Zeitanteil von 1/3 das Maß der Verantwortung festgestellt wird.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Wie viele Fälle kennst Du denn, wo ein Bachelor auf E 13 sitzt, als Informatiker?
3 e13 und 1 e14 von ca. 15 Stellen e13+ Informatiker wo ich es sicher beurteilen kann. Die meisten anderen Inf Stellen sind nur bis zur E12 eingruppiert (oder Beamte), da man erst langsam dazu kommt den Bedarf und die Notwendigkeit an der Ausübung der Tätigkeiten des MSc Informatikers im öD erkennt.