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Anrechnung der Ausbildungszeit auf die Gesamtzeit im öD.

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Feidl:

--- Zitat von: Kryne am 02.12.2019 08:42 ---Bei einem Kollegen hier im Haus wurde seine Ausbildungszeit und seine Bundeswehrzeit (Wehrpflicht) angerechnet für Jubiläen im ÖD.
--- End quote ---
War er Beamter? In einigen Ländern werden Ausbildungszeiten im öD für die Jubiläumsdienstzeit von Beamten angerechnet.

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: Kryne am 02.12.2019 08:42 ---Kann es hier auch eigene Regelungen je nach AG geben ?

Bei einem Kollegen hier im Haus wurde seine Ausbildungszeit und seine Bundeswehrzeit (Wehrpflicht) angerechnet für Jubiläen im ÖD. Inzwischen ist er in Rente, kann ihn also nicht mehr fragen was die genauen Hintergründe waren :D
--- End quote ---

Lesen Sie doch nochmal die Antwort #2 von TV-Ler. Das, was er zu den Ausbildungszeiten geschrieben hat, gilt grundsätzlich auch für die Zeit eines Grundwehrdienstes. Die Berücksichtigung dieser Zeiten erfolgte damals allerdings nicht nur auf Antrag, sondern kraft tariflicher Regelung (§ 20 Abs. 6 BAT bzw. § 45 MTArb).

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