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Zahlung einer Zulage

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Ole:
Hallo,

Mitarbeiter soll Zulage nach § 14 bekommen, reicht hierzu ein Schreiben an Mitarbeiter aus oder muss es eine Änderungsvereinbarung sein?

Spid:
Es bedarf weder des einen noch des anderen.

Lars73:
Allerdings sollte die vorübergehende Übertragung der Aufgaben in angemessener Weise mitgeteilt werden. Dazu eignen sich ein Schreiben. Dort könnte dann auch auf die Zulage hingewiesen werden.

Spid:
Da es sich nicht um eine Vertragsänderung handelt, gibt es keine tariflichen Formvorschriften, weshalb eine E-Mail, ein Gespräch oder ein gesungenes Telegramm ebenso geeignet wären.

Ole:
danke   :)

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