Autor Thema: Höhergruppierung von E9 in E11, Garantiebeträge  (Read 2880 times)

A53CH

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Hallo,

ich habe Fragen zu einer möglichen Höhergruppierung von E9 in die E11. Zählt bei einer Höhergruppierung um zwei Stufen der jeweilige Garantiebetrag einfach (180€) oder doppelt (320€)? (Andernfalls wäre es ggf. sinnvoller zunächst von der E9 in die E10 und mit einem zeitlichen Abstand von der E10 in die E11 gruppiert zu werden)?

Zählt bei der Berechnung der Grenze zum Garantiebetrag lediglich das Entgelt eine Rolle oder werden auch die Zulagen mit berücksichtigt? (Bei einem Aufstieg von E9 in die E11 könnte es bei Sozialarbeitern in besonderen Arbeitsbereichen, mit drei Zulagen, andernfalls passieren, dass durch die Höhergruppierung dem Arbeitnehmer ein finanzieller Nachteil entsteht?) 

besten Dank! 

Wastelandwarrior

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Antw:Höhergruppierung von E9 in E11, Garantiebeträge
« Antwort #1 am: 02.12.2019 14:36 »
1. einfach, am Ende (2 x 180 = Sozialarbeiter)  :D
2. E 9 - E10 - E11 ist bringt mehr Geld. Dann sind aber zwei Übertragungen von höherwertigen Tätigkeiten nötig, warum sollte ein Arbeitgeber das tun ?
3. Für die Stufe nein, für das Entgelt ja.
4. nein.
5. Ab 1.1.2020 gibt S 11, S 12, S14, S15, S17 und S 18

A53CH

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Antw:Höhergruppierung von E9 in E11, Garantiebeträge
« Antwort #2 am: 02.12.2019 16:35 »
Danke,
360€ waren natürlich gemeint  ;D ;)

Es spielt also keine Rolle um wie viele Entgeltgruppen man "auf einmal" aufsteigt, es zählt immer nur der Garantiebetrag in Höhe von 180€ ?

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung von E9 in E11, Garantiebeträge
« Antwort #3 am: 02.12.2019 16:37 »
Ja, da es nur eine Höhergruppierung ist.