Autor Thema: Wie würdet ihr die Stelle eingruppieren  (Read 5656 times)

thomasmaurer

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Wie würdet ihr die Stelle eingruppieren
« am: 02.12.2019 21:55 »
Ich würde hier mal kurz die Tätigkeiten des Mitarbeiters zusammenfassen, er hat die folgenden Sachen auszuführen und verteilt zudem einzelne Aufträge weiter an 4 Mitarbeiter alle zwischen 9b und 10 eingruppiert:

Erarbeitung und Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen inkl. der Vorstellung in den Gremien der Gemeinde und Abstimmung mit der Rechtsaufsicht (mehrere Gesellschafter, Wahrung von sowohl Minderheitsrechten auch Mehrheitsrechten seines Gesellschafters), dabei übernehmen die Unternehmen Kernaufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge (Wasser, Abwasser, Abfall, Verkehr, Strom, Gesundheit). Grundsätzlich für die Koordination mit der Rechtsaufsicht in diesem Bereich verantwortlich.

Vorbereitung und Durchführung von Gründung und insbesondere Übernahmen von Gesellschaften durch die öffentliche Hand (Insbesondere im Bereich Strom und Erneuerbare Energien)

Vorbereitung und Durchführung von In-House Vergaben nach Vergaberecht, sowie nach  EG VO 1370/2007 und Überprüfung der dazu einzuhaltenden Regelungen.

Monatliche bis quartalsweise BWA Besprechungen mit den Geschäftsführern der kommunalen Unternehmen, Prüfung der Plausibilität von Wirtschaftsplänen und Kontrolle der Zielvereinbarung. Berichterstattung in den kommunalen Gremien, Erstellung der Beschlussvorlagen, Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen und Gesellschafterversammlung (Vorbereitung der Sitzungen für die Kommune und Mandatsträger

Koordination der einzelnen Auftragsvergaben aus den Leistungsverträgen und Prüfung der Leistungserbringung. Zeichnet sachlich und rechnerisch richtig bis zu 2,5 Millionen Euro, darüber der OB

Leiter des kommunalen Vertragsmanagements inkl. Umsatzsteuerbewertung der Vorgänge mit eigenen Unternehmen der Gemeinde und Dritten.

Wert der Unternehmen die überwacht und gesteuert werden ca. 400 Millionen Euro, Summe der jährlichen Aufträge ca. 30 Millionen Euro, Mehrzahl der Unternehmen trägt Verantwortung für Kernaufgaben der Daseinsversorgung.

Berichterstattung erfolgt direkt an den Oberbürgermeister.

Wie würdet ihr Eingruppieren?

Spid

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Antw:Wie würdet ihr die Stelle eingruppieren
« Antwort #1 am: 03.12.2019 06:57 »
Stellen werden nicht eingruppiert, TB sind es.

Kaiser80

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Antw:Wie würdet ihr die Stelle eingruppieren
« Antwort #2 am: 03.12.2019 06:58 »
Die Tätigkeitsbeschreibung ist recht dürftig, zudem fehlen Zeitanteile.

Aus'm Bauch: EG11 / EG 12

thomasmaurer

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Antw:Wie würdet ihr die Stelle eingruppieren
« Antwort #3 am: 03.12.2019 21:38 »
Hier die Zeiteinteilung:

Überarbeitung Verträge = 20
Gründung = 30
Vergabe = 10
Überwachung = 30
Vertragsmanagement = 10

Der Mitarbeiter ist aktuell in der E-13 und sagt, die besondere Schwierigkeit und Bedeutung ist in den Tätigkeitsbereichen 1,2 und 4 gegeben. Da er laut seiner Aussage zudem für die Gewährleistung der ausgelagerten kommunalen Pflichtaufgaben der Daseinsvorsorge verantwortlich ist, sieht er nicht wie ein anderer Amtsleiter, mit weitaus weniger schwierigen Anforderungen nur aufgrund der Anzahl der vielen unterstellten Personen, in der E-14 sind und er nicht. Er macht geltend, dass nicht die Anzahl der Personen, sondern die Schwierigkeit und die Verantwortung gegenüber dem Einwohner ausschlaggebend sind und er weitreichende und grundsätzliche Fragen der Daseinsvorsorge klären muss. Er erläuterte u.a. dass einzelne Bürger von Entscheidungen des Sozialamtes und des Jugendamtes betroffen sind, aber grundsätzlich eine höhere Zahl von den Auswirkungen seiner Arbeit im Bereich Energie, Abfall und ÖPNV und dies eine weitaus höhere Verantwortung für eine höhere Anzahl bedeutet und seine Arbeit eben nicht dem nach unten weitergeben von Rechtsnormen entspricht, sondern tatsächlich ein hohes Maß an Sachverstand und Schwierigkeit beinhaltet, insbesondere da die Erträge der Daseinsunternehmen einen Einfluss auf Gebühren, Erträge, Verlustausgleiche und damit den Haushalt haben.

Was meint ihr zu dieser Aussage?






Spid

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Antw:Wie würdet ihr die Stelle eingruppieren
« Antwort #4 am: 03.12.2019 21:47 »
Da es ja bereits an Darlegungen fehlt, warum das überhaupt eine E13 sein sollte, sind Ausführungen zu Heraushebungsmerkmalen aus der E13 völlig unbeachtlich. Einfach die Rechtsmeinung auf E12 korrigieren.

thomasmaurer

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Antw:Wie würdet ihr die Stelle eingruppieren
« Antwort #5 am: 03.12.2019 22:04 »
@Spid Bei einem Juristen mit Befähigung zum Richteramt?

Spid

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Antw:Wie würdet ihr die Stelle eingruppieren
« Antwort #6 am: 03.12.2019 22:10 »
Und? Bildungsabschlüsse sind erst dann erheblich, wenn sie in einem Tätigkeitsmerkmal als Voraussetzung in der Person genannt sind - und dann auch nur dahingehend, als daß ihr Fehlen ggfs. zur Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe führt. Sie führen nicht zu einer bestimmten Eingruppierung. TB sind vielmehr stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

thomasmaurer

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Antw:Wie würdet ihr die Stelle eingruppieren
« Antwort #7 am: 03.12.2019 22:40 »
@spid Gesellschaftsrecht nach GmbHG, AktienG zur Gründung und Überwachung, in Kombination mit den Regelungen des HGB und der Gemeindeordnung setzen doch eine juristische Hochschulbildung voraus. Eine Person ohne wissenschaftlichen Hochschulabschluss kann doch Bereiche wie den kommunalen Querverbund und sich auf widersprechende Urteile der unteren Instanzen durchblicken.

nach welcher Maßgabe siehst du hier die E-12? Kein wissenschaftliches Hochschulstudium für die Tätigkeiten notwendig?

Spid

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Antw:Wie würdet ihr die Stelle eingruppieren
« Antwort #8 am: 03.12.2019 22:51 »
Ich sehe hier keinen wissenschaftlichen Zuschnitt der Tätigkeit, mithin auch keine Tätigkeit, die eine wissenschaftliche Hochschulbildung erfordert. Was Du schilderst, ist die Anforderung einer Hochschulbildung.

Kaiser80

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Antw:Wie würdet ihr die Stelle eingruppieren
« Antwort #9 am: 04.12.2019 09:59 »
@spid Gesellschaftsrecht nach GmbHG, AktienG zur Gründung und Überwachung, in Kombination mit den Regelungen des HGB und der Gemeindeordnung setzen doch eine juristische Hochschulbildung voraus. Eine Person ohne wissenschaftlichen Hochschulabschluss kann doch Bereiche wie den kommunalen Querverbund und sich auf widersprechende Urteile der unteren Instanzen durchblicken.

nach welcher Maßgabe siehst du hier die E-12? Kein wissenschaftliches Hochschulstudium für die Tätigkeiten notwendig?
Steuerlichen(kommunalen) Querverbund, Rechtsanwendung GO, HGB, Gesellschaftsrecht GmbHG etc... Dass muss selbst bei nem mittelmäßigen Bilanzbuchhalter sitzen... Die laufen in der Eingruppierung zwischen EG9a und (mit Glück) EG11.

Ich seh deinen Kollegen in der EG12, von einer Eingruppierungsfesstellungsklage riete ich ab.

thomasmaurer

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Antw:Wie würdet ihr die Stelle eingruppieren
« Antwort #10 am: 04.12.2019 22:18 »
Ich kann eure Einschätzung nicht nachvollziehen, bitte helft mir:

Daseinsvorsorge wird ausgegliedert, Gesellschaften werden gegründet mit jeweils 100 bis 200+ Mitarbeitern und Geschäftsführer E-15 bzw. außertariflich. Und die Person die für die Gemeinde überwacht und steuert ist E-12, soll ohne Hochschulabschluss komplexe Verflechtungen überwachen und für die Gemeinde, seine Einwohnern die Leistungserbringung kontrollieren und die Regeln für die Gesellschaft ausarbeiten und dem Rat berichterstatten?

Wenn der Überwacher seine Aufgabe nicht erfüllt und der Ergebnisabführungsvertrag nicht mehr vom FA anerkennst wird, geht z.B. sowohl die Energieversorgung als auch der Mittelspannungsnetzbetreiber in die Insolvenz und die Mitarbeiter  dort verlieren ihren Job, die gesamte Einwohnerschaft trägt die Konsequenzen durch höhere Grundsteuern, der Schließung der Bäder und Insolvenz des Nahverkehrs? Für eine E-12?

Der mit dieser schwierigen und von hoher Qualität abhängigen Arbeit betrauter Mitarbeiter, soll wie der Leiter der kommunalen IT mit 15 beschäftigen eingruppiert werden? Wo es vielleicht mal dazu kommt, dass keiner mehr Anträge stellen oder Mitarbeiter bearbeiten können, aber eben niemand ohne Wasser, Strom und ohne Müllabfuhr leben muss? Er soll auch wie der Leiter der Bauaufsicht eingruppiert werden, dessen Fehlentscheidungen zu Konsequenzen einer weitaus kleineren Zahl von Einwohnern führen können?  Er soll zudem niedriger eingruppiert werden als der Kämmerer, dessen Haushaltsvolumen nicht mal die Hälfte des Stammkapitals der genannten Gesellschaften ausmacht, nur weil er mehr Mitarbeiter hat?

Große Fragen:

1. Welche Tätigkeit in der kommunalen Verwaltung bedarf einer Hochschulbildung ab einer Gemeinde mit +150.000 Einwohnern?

2. Warum wird der Leiter eines Rechtsamtes mit drei Beschäftigen der E-13 als E-14 bewertet, während ein Jurist der eine schwierigere Arbeit mit weitaus höheren Konsequenzen bei schlechter Leistungserfüllung hat als E-12 bewertet?

3. Ist die Erstellung, Überwachung und Verwaltung von Unternehmen der Gemeinde keine wissenschaftliche Aufgabe, während die Prüfung allein der Jahresabschlüsse dieser Gesellschaften per Haushaltsgrundsätzgesetz nur durch Wirtschaftsprüfer erfolgen darf, die neben der Hichschulbildung weitere Exame erbringen müssen?

4. Nennt mir mal eine Amtsleiterstelle die mehr Verantwortung für eine größere Zahl hat.








Spid

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Antw:Wie würdet ihr die Stelle eingruppieren
« Antwort #11 am: 05.12.2019 06:56 »
1. Kaum eine. Vielleicht irgendwas im Bereich Statistik...
2. Die irrige Rechtsmeinung Deines AG zur Eingruppierung anderer TB ist für die Eingruppierung unbeachtlich.
3. Hochschulbildung - keine wissenschaftliche Hochschulbildung. Und nicht mal die ist unabdingbar.
4. Wozu? Das ist schließlich für die Eingruppierung unbeachtlich, da weitere Verantwortung kein Heraushebungsmerkmal aus der E12 ist.

nichts_tun

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Antw:Wie würdet ihr die Stelle eingruppieren
« Antwort #12 am: 05.12.2019 08:14 »
@TE: Ich würde dem betroffenen MA raten, froh zu sein, dass der AG wohl irrtümlich die EG 13 bei diesem Tätigkeitszuschnitt festgestellt hat.

Unabhängig von der Nicht-Relevanz für deine Fragen, halte ich die Befähigung zum Richteramt bei diesen auszuübenden Tätigkeiten nicht gerade für ideal, da wären BWL-Studiengänge m. E. vorteilhafter.

Kaiser80

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Antw:Wie würdet ihr die Stelle eingruppieren
« Antwort #13 am: 05.12.2019 10:27 »
@TE: Ich würde dem betroffenen MA raten, froh zu sein, dass der AG wohl irrtümlich die EG 13 bei diesem Tätigkeitszuschnitt festgestellt hat.

Unabhängig von der Nicht-Relevanz für deine Fragen, halte ich die Befähigung zum Richteramt bei diesen auszuübenden Tätigkeiten nicht gerade für ideal, da wären BWL-Studiengänge m. E. vorteilhafter.

Sehe ich ähnlich, M.e. klarer Fall-> Controller