@Butterblume: Hier nur mal die Kapitel:
Inhaltsverzeichnis
1. Zielstellung
2. Geltungsbereich
3. Begriffsbestimmung
4. Teilnahmevoraussetzung
5. Verfahren
6. Arbeitszeit
7. Arbeits- und Gesundheitsschutz
8. Zugang zum häuslichen Arbeitsplatz
9. Arbeitsmittel, Kosten und Kostenerstattung
10. Datenschutz und Informationssicherheit
11. Dienstort und Fahrtkosten
12. Haftung und Versicherung
13. Laufzeit/Aussetzung/Beendigung der Mobilen Arbeit
14. Übergangsregelung
15. Schlussbestimmungen
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Antrag auf Mobile Arbeit
@Amiga:
Bei uns steht in der DV: Mobile Arbeit:
Diese Arbeitsform zeichnet sich dadurch aus, dass sie weder an das Büro, noch an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden ist. Die Bediensteten können, unter Berücksichtigung von Datenschutz und Aufgabenerfüllung, von beliebigen anderen Orten ihre Arbeit unabhängig von festen Arbeitszeiten und festen Arbeitsplätzen verrichten.
Mobile Arbeiten sind insbesondere solche Tätigkeiten, die eigenständig durchgeführt werden können, die konkrete und messbare Ergebnisse haben und die z.B. ohne eine wesentliche Beeinträchtigung der Erreichbarkeit infolge eingeschränkten Kontaktes zur Kreisverwaltung am häuslichen Arbeitsplatz erledigt werden können.
Der Antragsteller kann zwischen 2 Varianten der Mobilen Arbeit wählen:
• Mobile Arbeit mit festen Wochentagen inklusiver Kommunikationszeiten oder
• Mobile Arbeit mit bedarfsorientierten Zeiten inklusiver Kommunikationszeiten.
Praktisch ist es aber nicht erwünscht, denn es werden weder Notebooks noch sonstwas zur Verfügung gestellt. Es gibt zwar erteilte Genehmigungen, aber die können nicht verwirklicht werden.