Autor Thema: Elektrorad und Geschäftswagen  (Read 12412 times)

JahrhundertwerkTVÖD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 612
Elektrorad und Geschäftswagen
« am: 02.12.2019 23:18 »
M.W. ist das Thema Jobrad, Fahradleasing für Mitarbeiter, von der Gewerkschaft nicht erwünscht und wird/kann im öffentlichen Dienst nicht angeboten werden.
Finde ich sehr schade, da dies eine gute Möglichkeit wäre den Mitarbeitern einen Bonus zu gewähren. Gut für die Gesundheit soll Bewegung auch noch sein, habe ich mal gehört.

Zum Thema Geschäftswagen.
Gibt es Vorgaben wer im öffentlichen Dienst einen Geschäftswagen zur privaten Nutzung erhalten kann?
Dies ist doch bestimmt geregelt, oder?
Typischerweise kenne ich dies hauptsächlich bei Bürgermeister und Geschäftsführer.
Ist dies z.B. auch bei sonstigen Führungskräften möglich?

Spid

  • Gast
Antw:Elektrorad und Geschäftswagen
« Antwort #1 am: 03.12.2019 06:54 »
Das ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

RsQ

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 986
Antw:Elektrorad und Geschäftswagen
« Antwort #2 am: 03.12.2019 09:33 »
Typischerweise kenne ich dies hauptsächlich bei Bürgermeister und Geschäftsführer.
Ist dies z.B. auch bei sonstigen Führungskräften möglich?
Also bei der AWO Frankfurt/M. gibt es gerade einen Skandal. Da hatte sogar eine Kita-Leiterin einen eigenen Dienstwagen ... (neben anderen Luxus-Leistungen)

DiVO

  • Gast
Antw:Elektrorad und Geschäftswagen
« Antwort #3 am: 03.12.2019 10:46 »
Ich halte einen Dienstwagen für eine Kita-Leitung ehrlich gesagt nicht für merkwürdig. Vorallem in den Ballugsräumen ist hier um Fachkräfte ein regelrechter Kampf entstanden. Un je nach Größe der Kita ist die Stelle der Leitung mit E12 bewertet und da halte ich einen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, für eine gute Sache.

Wastelandwarrior

  • Gast
Antw:Elektrorad und Geschäftswagen
« Antwort #4 am: 03.12.2019 11:24 »
Ja, aber in FF am Main ist es die Frau vom OB.  :D

RsQ

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 986
Antw:Elektrorad und Geschäftswagen
« Antwort #5 am: 03.12.2019 12:17 »
Ich halte einen Dienstwagen für eine Kita-Leitung ehrlich gesagt nicht für merkwürdig.
Vielleicht sehe ich das falsch - aber die Kita-Leitungen, die ich bisher erlebt habe, waren zum Großteil ihrer Arbeitszeit in ihrer Einrichtung aktiv. Selten, dass da mal Termine auf anderer Ebene anstanden. Ja klar gab/gibt es die, aber m.E. nicht in einem Umfang, dass ein eigener Dienstwagen gerechtfertigt schiene. Der würde 95% des Jahres nur rumstehen. Da hätte vermutlich sogar jeder Schulhausmeister einen größeren Bedarf (um mal schnell im Baumarkt neue Lampen zu holen) ...

Kryne

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 765
Antw:Elektrorad und Geschäftswagen
« Antwort #6 am: 03.12.2019 12:56 »
Also wenn schon Bauingenieure und Architekten im ÖD, die fast täglich auf eine oder mehrere Baustellen müssen, keinen Dienstwagen mit privater Nutzung bekommen, dann sollte eine Kita Leitung erst recht keinen bekommen ;)

Die AWO Frankfurt ist aber sowieso ein privater Träger oder ? Dort geht es ja jetzt in erster Linie drum, dass die AWO Gelder von der Stadt bekommen hat und diese mutmaßlich veruntreut hat. Und ob noch weitere Sachen gelaufen sind, wie z.B. die Bevorzugung der Frau (damals ja noch Lebensgefährtin) und ob im Gegenzug dafür vlt. extra Mittel an die AWO gingen oder so.

Aüg

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 66
Antw:Elektrorad und Geschäftswagen
« Antwort #7 am: 03.12.2019 12:57 »
Ich halte einen Dienstwagen für eine Kita-Leitung ehrlich gesagt nicht für merkwürdig. Vorallem in den Ballugsräumen ist hier um Fachkräfte ein regelrechter Kampf entstanden. Un je nach Größe der Kita ist die Stelle der Leitung mit E12 bewertet und da halte ich einen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, für eine gute Sache.

Dass der Dienstwagen nach beginn der Elternzeit zurVerfügung gestellt wird ist aber eher unüblich. Man kann sich trotz Fachkräftemangel bei den Erziehern auch Fragen ob man mit 29 Jahren überall  im oeffentlichen Dienst mit S 13 Stufe 6 ! einsteigen kann.

DiVO

  • Gast
Antw:Elektrorad und Geschäftswagen
« Antwort #8 am: 03.12.2019 15:39 »
Ich halte einen Dienstwagen für eine Kita-Leitung ehrlich gesagt nicht für merkwürdig. Vorallem in den Ballugsräumen ist hier um Fachkräfte ein regelrechter Kampf entstanden. Un je nach Größe der Kita ist die Stelle der Leitung mit E12 bewertet und da halte ich einen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, für eine gute Sache.

Dass der Dienstwagen nach beginn der Elternzeit zurVerfügung gestellt wird ist aber eher unüblich. Man kann sich trotz Fachkräftemangel bei den Erziehern auch Fragen ob man mit 29 Jahren überall  im oeffentlichen Dienst mit S 13 Stufe 6 ! einsteigen kann.

Die S 13 bedeutet, dass sie Leitung einer Kita ab 40 Plätzen ist. Das ist einfach in der Entgeltordnung so geregelt. Dass sie die Stufe 6 bekommen hat zeigt mir, dass sie entweder ihren Marktwert kennt und entsprechend verhandelt hat oder dass die AWO schlicht und ergreifend froh eine Leitung bekommen zu haben. Der Erziehermarkt ist wie leergefegt, da muss man was bieten, wenn man auch noch den staatlich vorgegebenen Anstellungsschlüssel einhalten möchte.

Mask

  • Gast
Antw:Elektrorad und Geschäftswagen
« Antwort #9 am: 03.12.2019 16:14 »
Ich halte einen Dienstwagen für eine Kita-Leitung ehrlich gesagt nicht für merkwürdig. Vorallem in den Ballugsräumen ist hier um Fachkräfte ein regelrechter Kampf entstanden. Un je nach Größe der Kita ist die Stelle der Leitung mit E12 bewertet und da halte ich einen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, für eine gute Sache.

Dass der Dienstwagen nach beginn der Elternzeit zurVerfügung gestellt wird ist aber eher unüblich. Man kann sich trotz Fachkräftemangel bei den Erziehern auch Fragen ob man mit 29 Jahren überall  im oeffentlichen Dienst mit S 13 Stufe 6 ! einsteigen kann.

Die S 13 bedeutet, dass sie Leitung einer Kita ab 40 Plätzen ist. Das ist einfach in der Entgeltordnung so geregelt. Dass sie die Stufe 6 bekommen hat zeigt mir, dass sie entweder ihren Marktwert kennt und entsprechend verhandelt hat oder dass die AWO schlicht und ergreifend froh eine Leitung bekommen zu haben. Der Erziehermarkt ist wie leergefegt, da muss man was bieten, wenn man auch noch den staatlich vorgegebenen Anstellungsschlüssel einhalten möchte.

Die Frage ist doch, ob man bei einer 29-Jährigen überhaupt rechnerisch, selbst wenn man bei Einstellung alles was die Frau jemals getan hat als förderlich definieren würde, auf Stufe 6 kommen kann.

DiVO

  • Gast
Antw:Elektrorad und Geschäftswagen
« Antwort #10 am: 03.12.2019 17:02 »
Was spricht gegen die Anwendung von folgendem Satz, der im Wesentlichen so bei der AWO auch gelten sollte:

"Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden"


Spid

  • Gast
Antw:Elektrorad und Geschäftswagen
« Antwort #11 am: 03.12.2019 17:06 »
Im TVÖD VKA gibt es diesen Satz aber nur im BT-K - und er führt nicht in eine höhere Stufe.

werop

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 61
Antw:Elektrorad und Geschäftswagen
« Antwort #12 am: 03.12.2019 17:42 »
Ihr übertreibt, Leute, es gibt nichts zu beanstanden, alles kein Problem, sie war doch schon einmal dort...
..im Alter zwischen 2 und 6!  ;D


Im TVÖD VKA gibt es diesen Satz aber nur im BT-K - und er führt nicht in eine höhere Stufe.
Ok, wo ist jetzt mein Fehler? Was ist denn mit TVöD-V S.22?

Spid

  • Gast
Antw:Elektrorad und Geschäftswagen
« Antwort #13 am: 03.12.2019 17:45 »
Was soll damit sein?

werop

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 61
Antw:Elektrorad und Geschäftswagen
« Antwort #14 am: 03.12.2019 18:02 »
Weg! Der Satz ist einfach weg!
Ich hätte wetten können, dass ich den exakt so gelesen hab. Jetzt ist er weg!  ;D
Ich glaube, ich bin wohl etwas durcheinander gekommen...