So hätte ich es auch gedacht. Danke. Ist es eigentlich auch korrekt, wenn die ATZ erst am 01.10. beginnt, dass die Jahressonderzahlung trotzdem nur zur Hälfte auszuzahlen ist, weil die andere Hälfte ins Wertguthaben für die Freizeitphase fließt. Oder ist die Jahressonderzahlung in dem Jahr voll auszuzahlen, weil die ATZ erst nach dem 30.09., also nach dem Bemessungszeitraum beginnt?