Autor Thema: Beschreibung auszuübende Tätigkeit  (Read 3792 times)

Texter

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 362
Beschreibung auszuübende Tätigkeit
« am: 03.12.2019 23:17 »
Reicht als Beschreibung der auszuübenden Tätigkeit eines Beschäftigten grundsätzlich die bei BA (beruf.net) hinterlegte Tätigkeitsbeschreibung aus? Also wenn man davon ausgeht, dass es sich um eine klar beschriebene Tätigkeit handelt?

Nehmen wir mal einen Tischler: https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/kurzbeschreibung/taetigkeitsinhalte&dkz=4458


Kat

  • Gast
Antw:Beschreibung auszuübende Tätigkeit
« Antwort #1 am: 04.12.2019 06:26 »
Nein, da jeder Arbeitsplatz anders ist.  Auf der Seite vom Arbeitsamt stehen ja mögliche Arbeiten, die zu erledigen sind, aber das ist ja nicht abschließend. Jede Firma /Behörde ist unterschiedlich organisiert. Welche Arbeiten Deine auszuübenden Arbeiten sind kann Dir nur Dein Arbeitgeber sagen sonst niemand.

Spid

  • Gast
Antw:Beschreibung auszuübende Tätigkeit
« Antwort #2 am: 04.12.2019 07:25 »
Außer dem NachwG (und der dazugehörigen Kommentierung und Rechtsprechung) gibt es keine Mindestanforderungen an Tätigkeitsbeschreibungen, insbesondere läßt sich der Tarifvertrag dazu nicht ein. Das Für und Wider ausführlicher und präziser Tätigkeitsdarstellungen hatte ich hier erörtert: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112723.msg150482.html#msg150482

Texter

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 362
Antw:Beschreibung auszuübende Tätigkeit
« Antwort #3 am: 04.12.2019 22:32 »
Siehst du sonst keine Vorteile? Du schreibst ja oft, dass Führungskräfte sich abmahnungswürdig Verhalten, wenn sie Beschäftigten Tätigkeiten auferlegen, die nicht der auszuübenden Tätigkeit entsprechen.
Wenn die auszuübende Tätigkeit nur stichpunktartig im Sinne des NachwG beschrieben ist, kann das doch gerade für die direkten Fachvorgesetzten zu Problemen bei der Auslegung führen.


@Kat: Meinst du die Arbeitsplätze von Tischlern, Gärtner, Straßenbauern und Erziehern sind im kommunalen Bereich in den Ausgangsentgeltgruppen (EG5/EG6/S8a) wirklich so unterschiedlich? Wenn ich mir die verlinkte Beschreibung anschaue, decke ich damit doch vermutlich 90% der Tischler in EG 5 ab.

Kat

  • Gast
Antw:Beschreibung auszuübende Tätigkeit
« Antwort #4 am: 05.12.2019 06:40 »
Bleiben immer noch 10 %, wo das anders ist.

Spid

  • Gast
Antw:Beschreibung auszuübende Tätigkeit
« Antwort #5 am: 05.12.2019 07:14 »
Natürlich sehe ich Vorteile. Sie treten aber hinter den genannten Erwägungen deutlich zurück. Bei uns erhalten TB bei Einstellung ihre Tätigkeitsdarstellung und -bewertung auf den Vordrucken des BVA als Anlage zum Arbeitsvertrag als Nachweis i.S.d. NachwG, ebenso bei jeder Tätigkeitsänderung. So weiß jeder, woran er ist. Ich würde derlei aber bspw. unterlassen, wenn meine TD die Realität nicht hinreichend formen würden und meine Bewertungen von geringer Güte wären.